Neue Vergütungsregelungen für Photovoltaik-Dachanlagen: EU-Genehmigung noch ausstehend – Wahlfreiheit bei Anlagenzertifikaten
Die ersten Maßnahmen des „Solarpaket 1“ sind bereits in Kraft, doch eine entscheidende Anpassung lässt noch auf sich warten: Die höhere Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt Leistung kann erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission wirksam werden. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit intensiv an der Einholung dieser Genehmigung, deren Zeitpunkt jedoch noch ungewiss ist.
Ob die höhere Vergütung rückwirkend für Anlagen gilt, die nach Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ installiert wurden, hängt ebenfalls von der Entscheidung der Kommission ab. Die Erhöhung soll sowohl für Voll- als auch für Teileinspeiseanlagen gelten, jedoch steht sie unter einem Vorbehalt der Genehmigung gemäß § 101 EEG.
Eine weitere Neuerung betrifft das Anlagenzertifikat: Betreiber von Photovoltaikanlagen haben nun die Möglichkeit, zwischen den alten und den neuen Regelungen zu wählen. Anlagen unterhalb der neuen Schwellenwerte von 500 Kilowatt installierter Leistung und 270 Kilowatt Einspeiseleistung benötigen kein umfangreiches Anlagenzertifikat mehr, sondern lediglich einen einfachen Nachweis über sogenannte Einheitenzertifikate. Betreiber, die bereits mit dem Zertifizierungsprozess begonnen haben, können dennoch freiwillig das alte Verfahren abschließen, falls es für sie vorteilhaft erscheint.
Diese Wahlmöglichkeit gilt für alle laufenden Verfahren, sodass sich Betreiber flexibel entscheiden können, welche Vorgehensweise für sie sinnvoller ist.
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