Interview mit Rechtsanwalt Reime zum Fall Sense4Energy GmbH – Millionenbetrug mit Solaranlagen?

person standing near the stairs

Frage: Herr Reime, ein Manager der Dresdner Firma Sense4Energy GmbH sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, Kunden um über fünf Millionen Euro betrogen zu haben. Was ist aus Ihrer Sicht der rechtliche Kern dieses Falles?

Rechtsanwalt Reime: Der zentrale Vorwurf lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. Es geht darum, dass Kunden offensichtlich in gutem Glauben Verträge über Solaranlagen abgeschlossen haben, die entweder nie oder nur teilweise geliefert wurden. Wenn dem so ist, sprechen wir von einem klassischen Eingehungsbetrug – also dem bewussten Abschluss von Verträgen in Täuschungsabsicht.

Frage: Die Firma ist mittlerweile insolvent. Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Rechtsanwalt Reime: Die Insolvenz bedeutet zunächst, dass Ansprüche der Kunden beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen. Allerdings ist in solchen Fällen die Rückholung der vollständigen Beträge eher unrealistisch. Gläubiger müssen mit einer Quote rechnen – oft nur ein Bruchteil des investierten Geldes. Wichtig ist daher, dass geschädigte Kunden auch die strafrechtliche Schiene verfolgen und ggf. zivilrechtlich gegen handelnde Personen vorgehen.

Frage: Welche Möglichkeiten haben betroffene Kunden konkret, um zumindest einen Teil ihres Geldes wiederzusehen?

Rechtsanwalt Reime: Neben der Anmeldung zur Insolvenztabelle besteht die Möglichkeit, im Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten. Wird der Beschuldigte verurteilt, kann das später auch Schadenersatzansprüche erleichtern. Zudem sollte geprüft werden, ob Vermögenswerte gesichert wurden, z. B. durch Arrest oder Pfändung. Falls Dritte wie Vertriebspartner oder Vermittler involviert waren, könnte auch hier ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Frage: Was lässt sich über die Seriosität solcher Geschäftsmodelle sagen, bei denen hohe Summen für Solaranlagen im Voraus verlangt werden?

Rechtsanwalt Reime: Solaranlagen sind ein Wachstumsmarkt – aber auch anfällig für unseriöse Anbieter. Wenn ein Anbieter hohe Vorauszahlungen verlangt, ohne entsprechende Absicherungen wie Bürgschaften, Ratenpläne oder Treuhandlösungen, sollten Kunden sehr vorsichtig sein. Eine kurze Bonitätsprüfung und ein Blick ins Handelsregister können schon viel aufdecken. Auch Verbraucherzentralen oder einschlägige Warnlisten sind hilfreiche Quellen.

Frage: Was raten Sie Geschädigten in diesem konkreten Fall?

Rechtsanwalt Reime: Wer betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltlich prüfen lassen, ob Forderungen angemeldet, strafrechtliche Schritte eingeleitet und mögliche zivilrechtliche Ansprüche gesichert werden können. Außerdem ist es wichtig, Unterlagen wie Verträge, Überweisungsbelege und Schriftwechsel sorgfältig zu dokumentieren.

Frage: Hat der Fall Ihrer Einschätzung nach Signalwirkung?

Rechtsanwalt Reime: Ja. Er zeigt einmal mehr, wie wichtig Transparenz, Kontrolle und unabhängige Beratung bei Investitionen im Energiesektor sind. Besonders im Bereich Solartechnik werden oft technische Zusammenhänge und wirtschaftliche Versprechen kombiniert – da ist Aufklärung wichtiger denn je. Wer investiert, sollte sich niemals unter Zeitdruck setzen lassen und bei unrealistisch hohen Renditeversprechen besonders wachsam sein.

Leave a Reply

Your email address will not be published.