In einem wichtigen Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien hat die Bremische Bürgerschaft am 29. Juni 2024 Anpassungen des bestehenden Solargesetzes beschlossen. Diese Änderungen betreffen sowohl Dachsanierungen als auch Neubauten und sollen den bürokratischen Aufwand verringern und mehr Flexibilität für Hausbesitzer schaffen.
Weniger Bürokratie bei Dachsanierungen
Besonders relevant sind die neuen Regelungen zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen. Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass bei einer grundlegenden Sanierung bereits die technischen Voraussetzungen für Solaranlagen geschaffen werden müssen. Ab Juli 2024 entfällt diese Verpflichtung jedoch, sodass nur noch die Installation der Solaranlage innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung erfolgen muss. Obwohl diese Lockerung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet, empfiehlt es sich aus praktischen Gründen, die Installation möglichst direkt mit der Sanierung durchzuführen.
Die Solarpflicht greift zukünftig bereits dann, wenn 80 Prozent der Dachfläche saniert werden. Damit soll verhindert werden, dass kleine unsanierte Bereiche, wie Gauben oder Anbauten, von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen werden.
Vereinfachung der Nachweispflicht
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die Nachweispflicht. Statt für jede einzelne Maßnahme einen vollständigen Nachweis zu erbringen, soll zukünftig nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. Da Dachsanierungen in der Regel nicht antragspflichtig sind, können Behörden kaum alle Vorgänge lückenlos überprüfen. Durch die neue Regelung sollen Eigentümer dennoch motiviert werden, die Vorgaben einzuhalten, da jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden muss.
Erweiterte Ausnahmeregelungen und klarere Kriterien
Auch bei den Ausnahmeregelungen für Solarpflichten im Bestand und bei Neubauten gibt es Erleichterungen. Ab Juli 2025 wird es für Neubauten eine vereinfachte Befreiungsmöglichkeit geben. Härtefälle, wie die Unwirtschaftlichkeit der Installation oder finanzielle Engpässe aufgrund von geringer Bonität, wurden klarer definiert. Außerdem gilt nun eine Bagatellgrenze von 25 Quadratmetern: Dächer, die kleiner sind, fallen künftig nicht mehr unter die Solarpflicht.
Die klareren Kriterien und die vereinfachten Prozesse sollen dazu beitragen, dass Ausnahmen schneller gewährt werden können, ohne den behördlichen Aufwand unnötig zu erhöhen.
Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt Bremens, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern, während gleichzeitig auf die Bedürfnisse von Hausbesitzern Rücksicht genommen wird.
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