Insolvenzverfahren der DSG Der Solar Großhandel GmbH & Co. KG eingeleitet

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSG Der Solar Großhandel GmbH & Co. KG, ansässig in Am Gut Sandfort 40a, 49086 Osnabrück, wurde am 14. Juni 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Verfügungen der DSG Der Solar Großhandel GmbH & Co. KG sind nun nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob bestellt. Er ist erreichbar unter der Adresse Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, telefonisch unter 0541/18170, per Fax unter 0541/1817210 sowie via E-Mail an osnabrueck@schoofspartner.de. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.schoofspartner.de.

Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des aktuellen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO untersagt; bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, ein Sonderkonto zu Gunsten der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen und Bankguthaben sowie Forderungen der Antragstellerin einzuziehen. Zahlungen an die Antragstellerin sind untersagt. Zudem kann der Insolvenzverwalter Verbindlichkeiten für die Kontoführung begründen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten gelten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO übernehmen. Er ist beauftragt, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und zu erhalten sowie gegebenenfalls das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterzuführen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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