Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Porta Solar GmbH,
Lübbecker Straße 240, 32429 Minden,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17875,
gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Frank Oevermann,
hat das Amtsgericht Bielefeld am 12. August 2025 um 12:06 Uhr folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt. -
Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin
Verfügungen der Porta Solar GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner
Den Schuldnern der Porta Solar GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an diese zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt,-
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen
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eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Drittschuldner werden aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aktenzeichen: 43 IN 754/25
Amtsgericht Bielefeld – Beschluss vom 12.08.2025
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