WNW Energie GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

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Für die WNW Energie GmbH wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Insolvenzantrag mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen. Der Beschluss wurde am 30. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 1 IN 84/25 gefasst.

Die WNW Energie GmbH hat ihren Sitz in Niederkirchen in Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen ist unter der Handelsregisternummer HRB 69805 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Geschäftsführer ist Ulf Neckerauer.

Nach dem Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Sie befasste sich insbesondere mit der Planung, Entwicklung, Errichtung und dem Betrieb von Energieanlagen sowie mit Dienstleistungen rund um die nachhaltige Energieversorgung. Unternehmen dieser Branche entwickeln beispielsweise Photovoltaik- oder andere Energieprojekte, koordinieren deren Umsetzung und unterstützen Kunden bei der Realisierung moderner Energiekonzepte.

Das Insolvenzgericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.

Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass kein Insolvenzverwalter bestellt und kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Forderungen können daher nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Möglichkeiten einer gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger entfallen damit weitgehend.

Mit der rechtskräftigen Abweisung gilt die Gesellschaft grundsätzlich als aufgelöst. Sofern keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind, kann anschließend die Löschung aus dem Handelsregister erfolgen. Unabhängig davon bleiben mögliche gesetzliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche oder Dritte bestehen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

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