Nächste Solar-Insolvenz in Bayern: Amtsgericht München weist Antrag der Bavarian Solar GmbH mangels Masse ab

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Erneut sorgt die Insolvenz eines Photovoltaik-Unternehmens für Verunsicherung bei Verbrauchern. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 17. Juni 2026 (Az. 1542 IN 975/26) den Antrag der Bavarian Solar GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in München hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Für Kunden, die bereits Anzahlungen geleistet haben oder auf die Fertigstellung ihrer Solaranlage warten, stellt sich nun die Frage, wie sie ihre Ansprüche sichern können.

Was bedeutet „mangels Masse abgewiesen“?

Nach § 26 der Insolvenzordnung kann ein Insolvenzantrag abgewiesen werden, wenn die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal die Verfahrenskosten decken. Anders als bei einer regulären Insolvenz wird in diesen Fällen kein Insolvenzverwalter bestellt.

Für Gläubiger bedeutet dies häufig eine deutlich schwierigere Ausgangslage. Offene Forderungen bleiben zwar grundsätzlich bestehen, ihre Durchsetzung gestaltet sich jedoch oft komplexer.

Verbraucher zwischen Baustopp und offenen Forderungen

Besonders betroffen sind Kunden,

  • die bereits hohe Anzahlungen geleistet haben,
  • deren Photovoltaikanlagen noch nicht geliefert wurden,
  • deren Projekte unvollständig ausgeführt wurden,
  • oder die Gewährleistungsansprüche gegen das Unternehmen geltend machen möchten.

Viele Verbraucher stehen nun vor der Herausforderung, laufende Bauprojekte abzuschließen und gleichzeitig ihre finanziellen Ansprüche zu sichern.

Interview: „Betroffene sollten jetzt keine Zeit verlieren“

Maurice Högel von der Kanzlei BEMK erläutert, welche Schritte Kunden jetzt prüfen sollten.

Frage: Herr Högel, welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Amtsgerichts München für Kunden der Bavarian Solar GmbH?

Maurice Högel: Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Warnsignal. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihre Ansprüche nicht über ein reguläres Insolvenzverfahren verfolgen können. Deshalb ist es besonders wichtig, die eigene Situation schnell rechtlich bewerten zu lassen.

Frage: Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Maurice Högel: Kunden sollten sämtliche Vertragsunterlagen, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Schriftwechsel und Dokumentationen zum Baufortschritt zusammentragen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Prüfung möglicher Ansprüche.

Frage: Können Verbraucher bereits geleistete Anzahlungen zurückfordern?

Maurice Högel: Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Zu prüfen sind unter anderem Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche sowie mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da jede Vertragskonstellation unterschiedlich ist.

Frage: Was gilt für Kunden mit begonnenen, aber nicht fertiggestellten Anlagen?

Maurice Högel: Hier sollte zunächst der aktuelle Bauzustand dokumentiert werden. Anschließend muss geprüft werden, welche Leistungen noch fehlen und welche Kosten für eine Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen entstehen würden. Diese Informationen können später für die Durchsetzung von Ansprüchen relevant sein.

Frage: Was ist Ihr wichtigster Rat an Betroffene?

Maurice Högel: Nicht abwarten. Viele Verbraucher hoffen zunächst auf eine Lösung oder eine Wiederaufnahme der Arbeiten. In solchen Situationen ist es jedoch sinnvoll, frühzeitig Klarheit über die eigene Rechtsposition zu schaffen.

Welche Möglichkeiten haben Verbraucher?

Auch nach der Abweisung eines Insolvenzantrags können Ansprüche bestehen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Rückzahlungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen,
  • Schadensersatzforderungen,
  • Gewährleistungsansprüche,
  • vertragliche Rücktrittsrechte,
  • sowie gegebenenfalls Ansprüche gegen weitere Beteiligte.

Welche Optionen tatsächlich bestehen, muss anhand der individuellen Vertragsunterlagen geprüft werden.

Experten sehen zunehmenden Handlungsbedarf

Die Entscheidung zur Bavarian Solar GmbH reiht sich in eine Serie von Schwierigkeiten innerhalb der Solarbranche ein. Steigende Finanzierungskosten, hoher Wettbewerbsdruck und rückläufige Nachfrage haben zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.

Für Verbraucher zeigt sich erneut, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung von Vertragsunterlagen, Anzahlungsmodellen und Sicherungsmechanismen bei größeren Investitionen in Photovoltaikanlagen ist.

Fazit

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags der Bavarian Solar GmbH mangels Masse stehen viele Kunden vor einer unsicheren Situation. Dennoch bestehen rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Nach Einschätzung von Maurice Högel sollten Betroffene jetzt aktiv werden, ihre Unterlagen sichern und ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen, um mögliche finanzielle Nachteile zu begrenzen.

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