Im Verfahren 9 IN 1013/24 hat das Amtsgericht Darmstadt am 17. Januar 2025 um 09:50 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kraft Solar GmbH, Gräfenhäuser Straße 85, 64293 Darmstadt (Handelsregister: HRB 102982), vertreten durch Geschäftsführer Yasar Mert Karagöz, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Bidjan Payandeh
c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
Frankfurter Straße 14
64293 Darmstadt
Telefon: 06151/30838-30
Telefax: 06151/30838-31
Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO:
Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zur Sicherstellung der künftigen Insolvenzmasse darf der vorläufige Insolvenzverwalter ein Insolvenzsonderkonto nach Maßgabe des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) einrichten und führen.
Auskunftspflichten:
Alle beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt Auskunft zu erteilen – einschließlich der Fertigung von Abschriften, soweit erforderlich.
Amtsgericht Darmstadt, 17.01.2025
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