Das Amtsgericht Rostock hat im Verfahren 61a IN 18/25 am 19. Februar 2025 um 12:00 Uhr zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, der Xolartec GmbH, Bredentiner Weg 4, 18273 Güstrow, ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 15711 beim Amtsgericht Rostock eingetragen.
Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung:
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Der Schuldnerin ist es ab sofort untersagt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde auf die vorläufige Insolvenzverwalterin Ulrike Hoge-Peters übertragen.
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Die bereits am 04.02.2025 erlassenen Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.
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Das Verfahren hat zudem die Wirkung des § 240 ZPO, d. h. laufende Zivilverfahren gegen die Schuldnerin werden unterbrochen.
Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin ist Rechtsanwältin Caroline Brandt, Am Markt 15, 18209 Bad Doberan.
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die Veröffentlichung erfolgt elektronisch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und bleibt für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die frühere der folgenden Ereignisse: Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen.
Die Einreichung elektronischer Dokumente ist zulässig, aber nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. qualifizierte elektronische Signatur).
Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 19. Februar 2025
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