Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Titan Solar GmbH mit Sitz in Berlin (Herzbergstraße 128–139, Dong Xuan Haus) hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3609 IN 1576/25 am 7. März 2025 eine Reihe einstweiliger Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Mirko Geuther, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 83039 eingetragen. Auf den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens hin ordnete das Gericht zur Vermeidung nachteiliger Vermögensveränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt.
Die zentralen Anordnungen im Überblick:
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Verfügungen der Schuldnerin, insbesondere die Einziehung von Außenständen, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Titan Solar GmbH wurden untersagt, bereits laufende Maßnahmen eingestellt – ausgenommen hiervon sind unbewegliche Vermögensgegenstände.
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Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen.
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Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
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Der Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen.
Die Maßnahmen sollen die Gläubigerinteressen wahren und ermöglichen eine gründliche Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, bevor über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg möglich.
Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet sich nach Abschluss der laufenden Prüfung.
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