SWB-Solar-GmbH aus Ingolstadt: Amtsgericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

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Über den Antrag der

SWB-Solar-GmbH,
Hadergasse 9, 85055 Ingolstadt,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 12411,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Picciau,

– Schuldnerin –

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Scheid, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: Cs-2861

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, wird am 19.08.2025, 09:30 Uhr beschlossen:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung
    Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
    Rechtsanwalt Jochen Wagner, Willibaldstraße 2, 85055 Ingolstadt,
    Telefon: +49 (841) 1428990, Telefax: +49 (841) 14289910.

  3. Verfügungsbeschränkung
    Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig.

  • Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO) beim

Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt

einzulegen.

  • Die Frist beginnt mit dem jeweils frühesten Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung).

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

  • Elektronische Einreichungen sind nur als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 130a ZPO, ERVV) zulässig. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

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