Über den Antrag der
SWB-Solar-GmbH,
Hadergasse 9, 85055 Ingolstadt,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 12411,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Picciau,
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Scheid, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: Cs-2861
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, wird am 19.08.2025, 09:30 Uhr beschlossen:
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Vorläufige Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO). -
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Wagner, Willibaldstraße 2, 85055 Ingolstadt,
Telefon: +49 (841) 1428990, Telefax: +49 (841) 14289910. -
Verfügungsbeschränkung
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig.
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Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO) beim
Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt
einzulegen.
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Die Frist beginnt mit dem jeweils frühesten Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung).
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Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.
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Elektronische Einreichungen sind nur als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 130a ZPO, ERVV) zulässig. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
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