Solar Fechtler GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

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Die Solar Fechtler GmbH mit Sitz in Salzhemmendorf (Salzhemmendorfer Straße 2, Handelsregister Hannover HRB 218868) steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Hameln hat am 25. Juni 2025 um 09:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Natalia Fechtler aus Porta Westfalica.

Im Zuge der gerichtlichen Maßnahme darf die Gesellschaft keine Verfügungen mehr über ihr Vermögen treffen, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau von der Kanzlei BRL Insolvenz GbR (Gellertstraße 6, 30175 Hannover) bestellt. Er ist erreichbar unter Tel.: 0511 – 543688-30, Fax: 0511 – 543688-33 oder per E-Mail an spe@brl.de.

Hinweis für Gläubiger
Alle Schuldner der Solar Fechtler GmbH sind ausdrücklich aufgefordert, ab sofort nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Das bedeutet: Zahlungen oder andere Leistungen an das Unternehmen sind nur wirksam, wenn sie mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln eingesehen werden.

Rechtsmittel möglich
Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus steht auch Gläubigern dieses Rechtsmittel offen, sofern sie geltend machen wollen, dass die internationale Zuständigkeit für die Verfahrenseröffnung fehle (gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848).

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln (Zehnthof 1, 31785 Hameln) einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder – falls öffentlich bekannt gemacht – der Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden, muss jedoch spätestens innerhalb der Frist beim Amtsgericht Hameln eingehen.

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen, eine Erklärung zur Anfechtung enthalten und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine Begründung ist wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und Ihre Rechte nach der DSGVO finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln: www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder direkt bei der Gerichtsdirektion.

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