Die saarländische Landesregierung plant einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie. Im Rahmen des neuen Solarpakets sollen unter anderem öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude sowie Parkplätze mit Solarpflicht belegt werden. Auch der Einsatz von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Bauten soll erleichtert und Agri-Photovoltaik in landwirtschaftlichen Vorranggebieten ausgebaut werden.
Laut dem aktuellen Entwurf zur Novelle der Landesbauordnung sollen Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche künftig 60 Prozent dieser Fläche für Photovoltaikanlagen nutzen. Diese Regelung gilt sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen. Eine ähnliche Pflicht soll für neue öffentliche und gewerbliche Parkplätze ab 35 Stellplätzen gelten. Auch hier wird die Überdachung von 60 Prozent der Flächen mit Solaranlagen vorgesehen.
Darüber hinaus schafft die Regierung die Grundlage für kommunale Solarsatzungen, die sich auch auf Wohngebäude erstrecken sollen. Selbst für Immobilien, die nicht von der Solarpflicht betroffen sind, wird gefordert, dass Dachkonstruktionen künftig so geplant werden, dass sie Photovoltaik-Anlagen tragen können.
Erleichterungen bei Balkonsolar und Denkmalschutz
Die Landesregierung möchte zudem die bürokratischen Hürden für Balkonsolaranlagen abbauen. So entfällt die bisher notwendige Abstandsregel von drei Metern zu Nachbargrundstücken, was die Genehmigung solcher Anlagen deutlich vereinfacht.
Auch für denkmalgeschützte Gebäude sind Erleichterungen geplant. Bislang stand die Installation von Solaranlagen an und um Kulturdenkmäler unter dem Vorbehalt einer Genehmigung. Mit einer neuen Verwaltungsvorschrift sollen solche Anlagen jedoch in der Regel genehmigungsfähig sein, was die Nutzung von Photovoltaik in historisch sensiblen Bereichen erleichtert.
Agri-Photovoltaik auf dem Vormarsch
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung der Agri-Photovoltaik. Erstmals wird in landwirtschaftlichen Vorranggebieten die Nutzung von Agri-PV-Anlagen erlaubt. Diese Doppelnutzung ermöglicht es, landwirtschaftliche Flächen sowohl für die Nahrungsmittelproduktion als auch zur Stromerzeugung zu nutzen. Die saarländische Verordnung zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen, die seit 2018 in Kraft ist, wird nun geprüft und möglicherweise angepasst, um den neuen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Neue Flächen für Freiflächenanlagen
Zusätzlich plant die Landesregierung, Flächen für Freiflächenanlagen zu erschließen. Besonders Kohlebergbau-Flächen stehen im Fokus. Das Energieministerium prüft derzeit gemeinsam mit der RAG, ob ehemalige Bergbauflächen für die Nutzung von Photovoltaik geeignet sind. Rund 25 Hektar könnten nach der Deckung des Eigenbedarfs für die Stromproduktion im Saarland zur Verfügung stehen.
Mit diesen Maßnahmen treibt das Saarland den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voran. „Wir ebnen den Weg für eine beschleunigte Energiewende im Land“, betont Innen- und Bauminister Reinhold Jost.
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