Das Amtsgericht Augsburg hat am 25. Juni 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Pantonics Energy GmbH mit Sitz in Neusäß angeordnet. Das Unternehmen, das durch seinen Geschäftsführer Michael Ebner vertreten wird, hatte den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens selbst gestellt.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurde Rechtsanwalt Markus Fröhlich aus Neu-Ulm als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Künftig sind Verfügungen der Gesellschaft – wie etwa Zahlungen oder Vertragsabschlüsse – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dies gilt ausdrücklich auch für das Einziehen offener Forderungen.
Bedeutung für Geschäftspartner und Gläubiger
Die Anordnung bedeutet, dass die Handlungsfreiheit der Pantonics Energy GmbH stark eingeschränkt ist. Ziel ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern, um eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu ermöglichen. Gläubiger sollten beachten, dass Forderungen gegenüber dem Unternehmen nicht mehr uneingeschränkt durchgesetzt werden können, solange das Insolvenzverfahren läuft.
Wie es weitergeht
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt im Insolvenzverfahren. Es wird nun geprüft, ob genügend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Sollte das der Fall sein, wird das Gericht das Verfahren offiziell eröffnen und die Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordern.
Rechtsmittel
Betroffene können gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der Fall ist beim Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen IN 555/25 registriert.
Diese Entwicklung sollte von allen Geschäftspartnern und Investoren der Pantonics Energy GmbH aufmerksam verfolgt werden – insbesondere im Hinblick auf Forderungssicherung, Vertragsbeziehungen und mögliche Rückflüsse im Rahmen des späteren Verfahrens.
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