Niedersachsen schafft Klarheit für Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden

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In einem wegweisenden Schritt für den Denkmalschutz und die Förderung erneuerbarer Energien hat das niedersächsische Wissenschafts- und Kulturministerium unter der Leitung von Minister Falko Mohrs (SPD) einen neuen Runderlass vorgestellt. Dieser soll die Anwendung der Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes präzisieren und den unteren Denkmalschutzbehörden einen Leitfaden zur Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden an die Hand geben. Ziel ist es, eine rechtssichere und praktikable Grundlage für die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und erneuerbaren Energien zu schaffen.

Bereits im Juli 2022 hatte Niedersachsen das Denkmalschutzgesetz geändert, um die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik, auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Nach § 7 des Gesetzes sind entsprechende Eingriffe dann zulässig, wenn das äußere Erscheinungsbild reversibel verändert wird und die denkmalwerte Substanz nur minimal beeinträchtigt wird. Der jetzt veröffentlichte Runderlass soll Klarheit darüber schaffen, wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können.

Klarheit für Bauherren und Denkmalschutzbehörden

Mit dem neuen Runderlass und dem ergänzenden Leitfaden wird ein klares Ziel verfolgt: Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf Denkmälern soll nicht mehr vom Grundsatz, sondern nur noch von der Ausgestaltung abhängen. Photovoltaikanlagen müssen so konzipiert sein, dass sie ohne bleibende Schäden am Denkmal wieder entfernt werden können. Zudem wird empfohlen, dass die Anlagen möglichst unauffällig gestaltet sind, um den historischen Gesamteindruck des Bauwerks zu bewahren. Allerdings betonte Minister Mohrs, dass der Erhalt des Erscheinungsbildes nicht zwingend im Vordergrund steht, solange die Anlage denkmalschonend installiert wird.

Wichtig ist hierbei auch, dass die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden nicht zu einer Unwirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen führen. Die Behörden dürfen keine kostspieligen Sonderlösungen verlangen, die das Vorhaben für Bauherren unattraktiv machen. Der Leitfaden soll hier klare Kriterien und Handlungsempfehlungen geben, um unnötige bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Denkmalschutz zu fördern.

Kirchen setzen verstärkt auf Photovoltaik

Nicht nur private Bauherren, sondern auch kirchliche Einrichtungen zeigen zunehmend Interesse an der Installation von Photovoltaikanlagen auf ihren historischen Gebäuden. Der Spagat zwischen Denkmalschutz und dem Wunsch nach einer klimafreundlichen Energieversorgung stellt die Kirchen vor besondere Herausforderungen, da viele ihrer Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Doch gerade die Kirchen, die oft große Dachflächen zur Verfügung haben, könnten von den neuen Regelungen profitieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

„Es geht nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘“

Minister Falko Mohrs betonte in einer Pressemitteilung die grundlegende Bereitschaft, Photovoltaikanlagen auf Denkmälern zu genehmigen. „Mit diesem Runderlass und dem dazugehörigen Leitfaden schaffen wir mehr Klarheit bei der Anwendung des Denkmalschutzgesetzes und betonen seinen Geist: Erneuerbare Energien sind grundsätzlich zu genehmigen. Es geht nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘“, so Mohrs.

Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik, spielen eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel und tragen gleichzeitig dazu bei, denkmalgeschützte Gebäude zukunftsfähig zu machen. „Erneuerbare Energien machen Denkmale resilienter und helfen, sie für die kommenden Generationen zu bewahren“, fügte Mohrs hinzu. Damit setzt Niedersachsen ein deutliches Zeichen: Klimaschutz und Denkmalschutz müssen keine Gegensätze sein, sondern können Hand in Hand gehen.

Der neue Runderlass und der Leitfaden sind wichtige Schritte, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben und gleichzeitig das kulturelle Erbe zu schützen. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind nun gefordert, die neuen Regelungen in die Praxis umzusetzen und Bauherren sowie Institutionen bei der Installation von Photovoltaikanlagen konstruktiv zu unterstützen.

Ein zukunftsweisender Kompromiss

Mit der Kombination aus klarem rechtlichen Rahmen und praktischen Handlungsempfehlungen versucht Niedersachsen, den Spagat zwischen Denkmalschutz und Energiewende zu meistern. Der neue Runderlass verdeutlicht, dass der Denkmalschutz nicht als Hemmschuh für die Nutzung erneuerbarer Energien verstanden werden soll, sondern dass Lösungen möglich sind, die beiden Aspekten gerecht werden.

Damit zeigt das Land, dass auch historische Gebäude ihren Beitrag zur Energiewende leisten können – ein Signal, das möglicherweise über die Landesgrenzen hinaus Wirkung zeigen wird.

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