„Jetzt geht es um Sicherung – nicht um Spekulation“ – Insolvenz der Sun Tech Projects GmbH: Was Betroffene tun sollten

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Redaktion: Herr Reime, das Amtsgericht Bremen hat am 4. April 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sun Tech Projects GmbH angeordnet (Az. 520 IN 8/25). Was bedeutet das konkret für betroffene Kunden und Geschäftspartner?

RA Jens Reime: Die Entscheidung bedeutet, dass die Sun Tech Projects GmbH nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen darf. Nur noch der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reinhold Horn, kann in wirtschaftliche Abläufe eingreifen – mit dem Ziel, das vorhandene Vermögen zu sichern. Kunden, die Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen oder Zahlungen geleistet haben, müssen jetzt sehr aufmerksam sein, um ihre Rechte zu wahren.

Redaktion: Was sollten betroffene Verbraucher oder Investoren jetzt als Erstes unternehmen?

RA Jens Reime: Zunächst sollten alle Betroffenen ihre Unterlagen prüfen und ordnen. Dazu zählen:

  • Verträge mit Sun Tech Projects GmbH

  • Zahlungsbelege, Überweisungsquittungen

  • E-Mail-Korrespondenz oder schriftliche Absprachen

  • Nachweise über Teillieferungen, Montagen oder ausstehende Leistungen

Gerade in Fällen, in denen Kunden in Vorkasse gegangen sind, ohne eine vollständige Lieferung oder Leistung erhalten zu haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Jede Zahlung ohne Gegenleistung kann im Insolvenzverfahren als Forderung geltend gemacht werden – aber nur, wenn sie korrekt dokumentiert und rechtzeitig angemeldet wird.

Redaktion: Können Kunden bereits jetzt ihre Forderungen anmelden?

RA Jens Reime: Nein, noch nicht. Aktuell läuft lediglich die vorläufige Insolvenzverwaltung. Erst wenn das Gericht das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet, wird eine sogenannte Anmeldefrist für Forderungen gesetzt. Erst dann können Gläubiger ihre Ansprüche formell beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Wichtig: Alle relevanten Informationen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Kunden sollten diese Seite regelmäßig prüfen oder sich rechtlich begleiten lassen.

Redaktion: Was ist mit Kunden, die ihre Anlage vollständig bezahlt, aber nie erhalten haben?

RA Jens Reime: Das sind leider klassische Fälle, die wir aktuell häufiger sehen – besonders in der Solarbranche. Diese Kunden sollten ihre Zahlungen und den bestehenden Vertrag sorgfältig dokumentieren, da hier häufig der Verdacht eines Vorkassebetrugs im Raum steht.

In solchen Fällen prüfen wir neben der Anmeldung als Gläubiger auch, ob eine Anzeige wegen Betrugs oder eine zivilrechtliche Klage gegen die Geschäftsführung persönlich in Frage kommt. Es ist zu klären, ob das Unternehmen bereits bei Vertragsabschluss zahlungsunfähig war, was rechtlich äußerst relevant ist.

Redaktion: Was bedeutet es, dass Drittschuldner nicht mehr an die Gesellschaft zahlen dürfen?

RA Jens Reime: Das ist ein typischer Bestandteil der gerichtlichen Anordnung: Alle Schuldner der Sun Tech Projects GmbH – also z. B. Kunden, die Raten zahlen sollten – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Diese wären unwirksam. Ab sofort dürfen nur noch Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, wenn dieser dies anordnet. Wer das missachtet, kann schlimmstenfalls doppelt zahlen müssen.

Redaktion: Gibt es noch Handlungsmöglichkeiten für Kunden, wenn das Unternehmen bereits Leistungen teilweise erbracht hat?

RA Jens Reime: Ja – aber hier ist eine juristische Einzelfallprüfung notwendig. Wenn z. B. nur Teile einer Solaranlage geliefert wurden, aber wesentliche Komponenten fehlen oder keine Inbetriebnahme erfolgt ist, kann der Kunde eventuell vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. Ob das im Insolvenzverfahren noch realistisch durchsetzbar ist, hängt davon ab, ob Masse vorhanden ist und wie viele Gläubiger beteiligt sind.

Redaktion: Wie bewerten Sie die Rolle des Insolvenzverwalters in einem solchen Verfahren?

RA Jens Reime: Der vorläufige Insolvenzverwalter – in diesem Fall Herr Rechtsanwalt Horn – ist verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern. Er führt das Unternehmen nicht fort, sondern prüft, ob es genügend Substanz für ein ordentliches Insolvenzverfahren gibt.

Für Gläubiger ist der Verwalter gleichzeitig der Ansprechpartner, bei dem alle Forderungen angemeldet werden müssen, sobald das Verfahren eröffnet ist. Es ist daher wichtig, bei Kontakt mit dem Verwalter höflich, aber strukturiert und rechtlich gut vorbereitet aufzutreten.

Redaktion: Was raten Sie konkret?

RA Jens Reime: Ich empfehle dringend:

  1. Unterlagen sichern und sortieren

  2. Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen, um Forderungen vorzubereiten

  3. Keine weiteren Zahlungen leisten, ohne Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter

  4. Die Entwicklungen im Verfahren regelmäßig verfolgen

  5. Im Falle von Vorkasse oder Nichtlieferung: Strafrechtliche Möglichkeiten prüfen lassen

Redaktion: Wie können betroffene Kunden Sie erreichen, wenn sie rechtliche Unterstützung wünschen?

RA Jens Reime: Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung für betroffene Kunden an. Wer betroffen ist, kann uns telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website kontaktieren. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette

Redaktion: Ihr abschließender Rat an Kunden der Sun Tech Projects GmbH?

RA Jens Reime: Handeln Sie rechtzeitig und strukturiert. Wer denkt, „das bringt doch eh nichts“, vergibt möglicherweise die einzige Chance, zumindest einen Teil seiner Investition zurückzuerhalten. Insolvenz bedeutet nicht automatisch den Totalverlust – aber nur wer aktiv wird, kann am Verfahren teilnehmen und seine Rechte sichern.

Fazit:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Sun Tech Projects GmbH ist ein wichtiger Schritt – aber auch ein Weckruf für betroffene Kunden. Rechtsanwalt Jens Reime unterstützt Verbraucher, ihre Ansprüche zu sichern, Betrugsverdacht zu prüfen und im Insolvenzverfahren ihre Rechte professionell wahrzunehmen.

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