Interviewer: Herr Reime, die Solar Invest AG hat zur ordentlichen Hauptversammlung am 31. Juli 2025 eingeladen. Welche Bedeutung hat diese Einladung für Aktionäre?
RA Reime: Für Aktionäre ist die Einladung zur Hauptversammlung immer ein zentrales Ereignis, denn hier werden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Entwicklung des Unternehmens direkt betreffen. Neben der Berichterstattung über das Geschäftsjahr geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns – also etwaige Dividenden – sowie um die Bestellung des Abschlussprüfers. Das sind Themen, die Anleger sowohl wirtschaftlich als auch juristisch genau beobachten sollten.
Interviewer: Der Bilanzgewinn 2024 liegt bei fast 6 Millionen Euro. Nur rund 812.500 Euro sollen als Dividende ausgeschüttet werden. Ist das für Aktionäre ein gutes Zeichen?
RA Reime: Das kommt auf den Anlegertyp an. Die Ausschüttung von 13 Euro je Aktie zeigt, dass die Gesellschaft grundsätzlich bereit ist, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen. Gleichzeitig wird der weitaus größere Teil des Gewinns – über 5 Millionen Euro – im Unternehmen belassen. Für investitionsorientierte Anleger ist das ein positives Signal, da es auf eine wachstumsorientierte Verwendung der Mittel schließen lässt. Wer jedoch auf regelmäßige, möglichst hohe Ausschüttungen angewiesen ist, wird hier eher verhalten reagieren.
Interviewer: Es soll auch über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats abgestimmt werden. Wie ist das zu bewerten?
RA Reime: Die Entlastung ist kein bloßer Formalakt. Sie ist aus juristischer Sicht eine nachträgliche Billigung des Handelns der Organe. Erteilt die Hauptversammlung die Entlastung, signalisiert sie, dass keine groben Pflichtverletzungen gesehen werden. Eine Nichtentlastung ist dagegen ein starkes Warnzeichen und kann unter bestimmten Umständen der Ausgangspunkt für haftungsrechtliche Schritte sein. Die Aktionäre sollten sich also vorher mit dem Geschäftsverlauf auseinandersetzen, bevor sie hier zustimmen.
Interviewer: Was sagen Sie zur Wahl des neuen Abschlussprüfers?
RA Reime: Die Wahl des Abschlussprüfers ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Die vorgeschlagene AGHP Treuhand GmbH ist keine Großkanzlei, aber das ist bei mittelständischen Aktiengesellschaften durchaus üblich. Wichtig ist, dass die Prüfer unabhängig sind und ausreichende Kompetenz für die Branche mitbringen. Aktionäre sollten aufmerksam beobachten, ob es in der Vergangenheit Unstimmigkeiten mit der Prüfung gegeben hat oder ob sich die Gesellschaft bewusst für einen Wechsel entschieden hat.
Interviewer: Was müssen Aktionäre beachten, wenn sie an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen?
RA Reime: Zunächst ist eine rechtzeitige Anmeldung bis zum 30. Juli 2025 erforderlich, in Textform. Das kann per Post, Fax oder E-Mail geschehen. Wer nicht persönlich erscheint, kann eine andere Person bevollmächtigen. Wichtig ist, dass auch diese Bevollmächtigung formgerecht erfolgt. Die Gesellschaft bietet ein entsprechendes Formular auf ihrer Webseite an, was die Abwicklung vereinfacht. Mein Rat: Frühzeitig alles organisieren, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
Interviewer: Ihr abschließender Eindruck zur Hauptversammlung der Solar Invest AG?
RA Reime: Die Einladung wirkt rechtlich sauber und professionell. Inhaltlich bietet sie den Aktionären sowohl Transparenz über das vergangene Geschäftsjahr als auch klare Entscheidungen für die Zukunft. Wer sich einbringen oder kritische Fragen stellen möchte, sollte die Hauptversammlung nutzen. Es ist das zentrale Mitwirkungsrecht der Aktionäre – und sollte ernst genommen werden.
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