Insolvenzverfahren gegen nds solar concept gmbh eingeleitet – Amtsgericht Köln ordnet vorläufige Verwaltung an

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Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nds solar concept gmbh aus Bornheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17396, am 3. April 2025 um 18:10 Uhr vorläufige Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) ergriffen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Höhenweg 10, 53332 Bornheim, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Alexander von Elstermann vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Kölner Rechtsanwalt Marco Kuhlmann (Zollstockgürtel 59, 50969 Köln) bestellt.

Mit der Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Zudem wurden sogenannte Drittschuldner – also Schuldner der nds solar concept gmbh – dazu verpflichtet, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70e IN 31/25 beim Amtsgericht Köln geführt. Mit dieser Maßnahme sichert das Gericht die Vermögenswerte der Schuldnerin und bereitet die mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vor.

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