Insolvenzverfahren: Amtsgericht setzt vorläufigen Verwalter für Sonnendach Solar GmbH ein

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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22. August 2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendach Solar GmbH eine umfassende Sicherungsanordnung getroffen. Ziel ist es, das vorhandene Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.

Nach dem Beschluss dürfen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – etwa Pfändungen oder einstweilige Verfügungen – nicht mehr durchgeführt werden, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin. Ab sofort sind Verfügungen der Sonnendach Solar GmbH über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Der Verwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Geschäftspartner und Schuldner der Gesellschaft dürfen nicht mehr an die Sonnendach Solar GmbH zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Darüber hinaus ist Dr. Grauer berechtigt, die Geschäftsräume und Betriebseinrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen einzusehen und diese bei Bedarf in Verwahrung zu nehmen. Die Gesellschaft muss ihm Zugang zu allen Büchern und Geschäftspapieren gewähren und die notwendigen Auskünfte über ihre Vermögenslage erteilen.

Der Beschluss wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens für die Dauer seiner Wirksamkeit abrufbar. Im Falle einer Verfahrenseröffnung erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung; kommt es nicht zur Eröffnung, spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Rechtsmittel können schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder auch elektronisch mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.

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