Amtsgericht Betzdorf ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über AVASOL GmbH an

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Das Amtsgericht Betzdorf hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVASOL GmbH, Friedrichstraße 77, 57518 Betzdorf (eingetragen im Handelsregister Montabaur, HRB 27347), am 18. August 2025 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Hartmut Müller aus Freudenberg.

Kernaussagen des Beschlusses

  • Verfügungen der AVASOL GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstraße 16, 56068 Koblenz, bestellt.

    • Telefon: 0261 / 450 999 920

    • Fax: 0261 / 450 999 929

  • Schuldner der Gesellschaft werden angewiesen, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Rechtsmittel

  • Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

  • Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung bestreiten möchten.

  • Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses.

  • Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, einzulegen.

  • Sie muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO, BDSG und LDSG sind auf der Website des Gerichts unter www.agbd.justiz.rlp.de verfügbar. Auf Wunsch werden die Informationen auch in Papierform bereitgestellt.

Amtsgericht Betzdorf, 18.08.2025

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