Pure-Sunergy GmbH insolvent: Was Kunden von PV-Anlagen, Speicherlösungen und Wärmepumpen jetzt tun sollten

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Über das Vermögen der Pure-Sunergy GmbH aus Planegg ist beim Insolvenzgericht München ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Öffentlich gelistet ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1508 IN 1719/26. Als Geschäftsadresse wird die Lochhamer Straße 31, 82152 Planegg genannt; im Handelsregister ist die Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 298182 geführt. Der aktuelle Verfahrensstand wird mit Eröffnung vom 09.07.2026 angegeben.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist vor allem die Frist wichtig: Öffentlich genannt wird eine Forderungsanmeldefrist bis zum 21.08.2026. Außerdem werden eine Widerspruchsfrist bis zum 02.10.2026 und eine Rechtsmittelfrist bis zum 27.07.2026 aufgeführt.

Die Pure-Sunergy GmbH war nach öffentlich abrufbaren Unternehmensdaten im Bereich moderner Bauelemente tätig. Genannt werden unter anderem Handel und Verkauf von Photovoltaik- und Solaranlagen, Montage von PV- und Solaranlagen, Elektroinstallation, Speicherlösungen sowie Wärmepumpen. Genau deshalb kann die Insolvenz für Kunden besonders heikel sein: Oft geht es um hohe Anzahlungen, noch nicht gelieferte Komponenten, unfertige Montagen, offene Inbetriebnahmen oder Mängel an bereits installierten Anlagen.

Was bedeutet die Verfahrenseröffnung?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert sich die Lage für Kunden grundlegend. Wer vor der Eröffnung Ansprüche gegen die Pure-Sunergy GmbH hatte, ist in vielen Fällen Insolvenzgläubiger. Nach § 38 InsO dient die Insolvenzmasse der Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Verfahrenseröffnung einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten.

Das betrifft etwa Kunden, die eine Anzahlung geleistet haben, aber keine vollständige Gegenleistung erhalten haben. Auch Rückzahlungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängelansprüche können betroffen sein. Entscheidend ist, dass die Forderung nachvollziehbar beziffert und belegt wird.

Nach § 174 InsO müssen Insolvenzgläubiger ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Anmeldung sollen die Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich die Forderung ergibt. Außerdem sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Offene Verträge: Wer entscheidet über Fertigstellung?

Besonders schwierig ist die Lage bei Kunden, deren PV-Anlage, Speicherlösung oder Wärmepumpe noch nicht vollständig geliefert, montiert oder in Betrieb genommen wurde. Bei gegenseitigen Verträgen, die zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig erfüllt waren, sieht § 103 InsO ein Wahlrecht des Insolvenzverwalters vor: Er kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erfüllung wählen oder ablehnen.

Für Verbraucher heißt das: Nicht vorschnell kündigen, nicht eigenmächtig Ersatzaufträge vergeben und keine weiteren Zahlungen leisten, ohne zuvor den konkreten Stand des Vertrags und die insolvenzrechtliche Lage geprüft zu haben.

Interview-Entwurf mit Rechtsanwalt Maurice Högel, Kanzlei BEMK

Redaktion: Herr Högel, die Pure-Sunergy GmbH ist insolvent. Was ist für betroffene Verbraucher jetzt der wichtigste erste Schritt?

Maurice Högel: Verbraucher sollten jetzt alle Unterlagen sichern und den eigenen Fall sauber sortieren. Dazu gehören Angebot, Vertrag, Auftragsbestätigung, AGB, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Fotos vom Baufortschritt, Lieferbelege, Abnahmeprotokolle und Mängelanzeigen. Ohne diese Unterlagen lässt sich eine Forderung im Insolvenzverfahren oft nur schwer belegen.

Redaktion: Was gilt für Kunden, die bereits Anzahlungen geleistet haben?

Maurice Högel: Wer gezahlt hat, aber keine vollständige Leistung erhalten hat, sollte prüfen, in welcher Höhe eine Forderung besteht. Dabei muss man sauber unterscheiden: Welche Leistungen wurden erbracht? Welche Komponenten wurden geliefert? Was fehlt noch? Nur der wirtschaftliche Nachteil sollte zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Redaktion: Können Kunden ihr Geld vollständig zurückverlangen?

Maurice Högel: Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Forderung kann zwar bestehen, aber im Insolvenzverfahren bedeutet das nicht automatisch vollständige Auszahlung. Am Ende entscheidet die Insolvenzquote. Deshalb ist es wichtig, die Forderung fristgerecht, vollständig und mit Belegen anzumelden.

Redaktion: Was ist mit teilfertigen PV-Anlagen oder Wärmepumpen?

Maurice Högel: Bei teilfertigen Projekten ist die Dokumentation besonders wichtig. Kunden sollten fotografisch festhalten, welche Module, Wechselrichter, Speicher, Leitungen oder sonstigen Komponenten bereits vor Ort sind und was tatsächlich montiert wurde. Außerdem sollte geprüft werden, ob einzelne Komponenten bereits im Eigentum des Kunden stehen oder noch zur Insolvenzmasse gehören könnten.

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