Das Amtsgericht Augsburg hat den Antrag der FAM Solarbau GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 24. Juni 2026 (Az. IN 645/25) mangels Masse abgewiesen. Für zahlreiche Kunden, die bereits Anzahlungen für Photovoltaikanlagen, Speicher oder Montageleistungen geleistet haben, wirft die Entscheidung viele Fragen auf.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Anders als bei einer regulären Insolvenz wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der Vermögenswerte sichert und Forderungen der Gläubiger koordiniert. Für Verbraucher kann dies die Durchsetzung ihrer Ansprüche erheblich erschweren.
Was bedeutet die Entscheidung des Gerichts?
Mit der Abweisung nach § 26 Insolvenzordnung stellt das Gericht fest, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Für Kunden bedeutet das zunächst nicht automatisch den Verlust aller Ansprüche. Allerdings müssen Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten nun individuell prüfen lassen.
Besonders betroffen sein könnten Kunden,
- die hohe Anzahlungen geleistet haben,
- deren Anlagen nicht geliefert oder nicht fertiggestellt wurden,
- die auf Gewährleistungsansprüche angewiesen sind,
- oder deren Projekte derzeit stillstehen.
Interview: „Jetzt zählt schnelles Handeln“
Im Gespräch erläutert Maurice Högel von der Kanzlei BEMK, welche Schritte Verbraucher nun prüfen sollten.
Frage: Herr Högel, was bedeutet die Abweisung mangels Masse konkret für Kunden der FAM Solarbau GmbH?
Maurice Högel: Die Entscheidung zeigt zunächst, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens äußerst kritisch ist. Für Kunden ist wichtig zu verstehen, dass ihre Ansprüche nicht automatisch erlöschen. Allerdings gibt es kein reguläres Insolvenzverfahren, in dem Forderungen angemeldet werden können. Deshalb sollten Betroffene ihre Verträge und Zahlungsnachweise sorgfältig prüfen und zeitnah rechtlichen Rat einholen.
Frage: Welche Kunden sind besonders gefährdet?
Maurice Högel: Vor allem Verbraucher, die bereits erhebliche Vorauszahlungen geleistet haben, ohne die vereinbarte Gegenleistung vollständig erhalten zu haben. Hier stellt sich die Frage, ob Rückzahlungsansprüche bestehen und gegen wen diese gegebenenfalls durchgesetzt werden können.
Frage: Was sollten Betroffene jetzt als Erstes tun?
Maurice Högel: Zunächst sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören Verträge, Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mail-Korrespondenz und Dokumentationen zum Projektfortschritt. Je besser die Unterlagenlage ist, desto einfacher lässt sich die rechtliche Situation bewerten.
Frage: Besteht die Möglichkeit, bereits gezahltes Geld zurückzuerhalten?
Maurice Högel: Das hängt vom Einzelfall ab. Zu prüfen sind unter anderem Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche sowie mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich. Entscheidend sind die Vertragsgestaltung und der konkrete Leistungsstand.
Frage: Was raten Sie Verbrauchern, deren Photovoltaikanlage nur teilweise fertiggestellt wurde?
Maurice Högel: Betroffene sollten den aktuellen Zustand dokumentieren und prüfen lassen, ob eine Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll ist. Gleichzeitig sollten mögliche Mehrkosten dokumentiert werden, da diese für spätere Ansprüche relevant sein können.
Welche Rechte haben Verbraucher grundsätzlich?
Auch nach einer Abweisung mangels Masse können zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Dazu zählen insbesondere:
- Rückzahlungsansprüche bei nicht erbrachten Leistungen,
- Schadensersatzansprüche,
- Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Arbeiten,
- gegebenenfalls Anfechtungs- oder Rücktrittsrechte.
Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt von den jeweiligen Vertragsverhältnissen ab.
Handlungsempfehlung für Betroffene
- Alle Vertrags- und Zahlungsunterlagen sichern.
- Den aktuellen Stand des Projekts fotografisch dokumentieren.
- Offene Forderungen und geleistete Zahlungen zusammenstellen.
- Keine weiteren Zahlungen leisten, ohne die rechtliche Situation prüfen zu lassen.
- Frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Fazit
Die Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg markiert einen weiteren Rückschlag für Kunden der FAM Solarbau GmbH. Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse erschwert zwar die Durchsetzung von Ansprüchen, bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher rechtlos gestellt sind. Nach Einschätzung von Maurice Högel sollten Betroffene jetzt strukturiert vorgehen, Unterlagen sichern und ihre individuellen Ansprüche prüfen lassen, um mögliche finanzielle Schäden zu begrenzen.

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