„Augen auf bei Vorauszahlungen“ – Rechtsanwalt Reime zum Betrugsverdacht gegen die Firma „Go Solar“

two men carrying a metal sheet

Frage: Herr Reime, mehrere Kunden der Firma „Go Solar“ haben Anzeige erstattet, nachdem sie für Solaranlagen gezahlt, aber keine Leistung erhalten haben. Was ist über den Fall bisher bekannt?

Rechtsanwalt Reime: Den Informationen zufolge haben mehrere Verbraucher Anzahlungen für Photovoltaikanlagen geleistet, doch es kam weder zu einer Lieferung noch zur vereinbarten Installation. Die Verantwortlichen der Firma „Go Solar“ sind laut Medienberichten derzeit nicht erreichbar, teils offenbar untergetaucht. Das erweckt den Verdacht, dass systematisch mit betrügerischer Absicht vorgegangen wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – und es ist gut möglich, dass weitere Betroffene hinzukommen.

Frage: Wie schätzen Sie diesen Fall juristisch ein?

Rechtsanwalt Reime: Sollte sich der Verdacht erhärten, liegt hier ein klarer Fall von gewerbsmäßigem Betrug vor. Das Strafgesetzbuch sieht dafür empfindliche Strafen vor – insbesondere dann, wenn eine Vielzahl von Geschädigten systematisch getäuscht wurde. Für die Kunden ist das vor allem wirtschaftlich schmerzhaft, denn viele haben Anzahlungen in vier- oder gar fünfstelliger Höhe geleistet, in der Annahme, eine echte Leistung zu bekommen.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, das verlorene Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwalt Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Firma noch Vermögenswerte hat, können Geschädigte im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens oder eines späteren Insolvenzverfahrens versuchen, ihre Forderungen geltend zu machen. Leider ist die Quote bei solchen Verfahren oft gering – vor allem, wenn die Täter das Geld bereits weitergeleitet oder ins Ausland verschoben haben. Wichtig ist, schnell zu handeln: Anzeige erstatten, Ansprüche dokumentieren, gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Frage: Wie können sich Verbraucher vor solchen Fällen schützen?

Rechtsanwalt Reime: Grundregel Nummer eins: Keine hohen Vorauszahlungen ohne Sicherheiten. Bei schlüsselfertigen Solaranlagen ist es üblich, Teilzahlungen zu vereinbaren – aber erst nach erbrachter Leistung, z. B. Lieferung von Komponenten oder Beginn der Montage. Zudem sollte man auf ein transparentes Impressum, eine solide Firmenhistorie und nachprüfbare Referenzen achten. Wenn der Anbieter nur eine Mobilnummer hat, keine festen Ansprechpartner nennt oder „dringend“ auf eine schnelle Überweisung pocht – Vorsicht!

Frage: Gibt es Möglichkeiten, sich im Vorfeld rechtlich abzusichern?

Rechtsanwalt Reime: Ja, unbedingt. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick in das Handelsregister und eine einfache Bonitätsprüfung. Auch ein kurzer Vertragscheck durch einen Anwalt kann helfen, Risiken früh zu erkennen – insbesondere bei größeren Investitionen. Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zum Schaden, den ein Betrugsfall anrichten kann.

Frage: Was raten Sie Betroffenen, die bereits gezahlt haben?

Rechtsanwalt Reime: Dokumentieren Sie alle Vorgänge: Zahlungsbelege, Vertragsunterlagen, E-Mail-Verkehr. Erstatten Sie unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei. Wenn möglich, lassen Sie sich anwaltlich vertreten – insbesondere dann, wenn sich die Spur der Verantwortlichen verliert oder eine Insolvenz droht. In solchen Fällen kann auch der Schulterschluss mit anderen Betroffenen sinnvoll sein – etwa über eine Interessengemeinschaft oder eine gemeinsame Klage.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.

Rechtsanwalt Reime: Gern. Und mein Appell: Auch bei nachhaltigen Technologien sollte man nicht das gesunde Misstrauen verlieren.

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