Im Verfahren 67h IN 400/24 hat das Amtsgericht Hamburg am 2. Januar 2025 um 14:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der
SunRoof Germany GmbH, Holsteinischer Kamp 37, 22081 Hamburg,
eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 264347, angeordnet.
Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Michael Jakal und Per Niklas Winter.
Unternehmensgegenstand:
Geschäfte im Bereich von Materiallieferungen und Auftragsabwicklung im Bausektor, einschließlich der Entwicklung und des Verkaufs von integrierten Solardächern.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
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Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg -
Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen – sind untersagt, bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Hamburg, 2. Januar 2025
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