Das Amtsgericht Paderborn hat am 14. Februar 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 40/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PaderSolartechnik GmbH, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14198 eingetragen. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Robin Klein und Siegfried Buller, beide wohnhaft in Delbrück.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn, bestellt.
Anordnung des Insolvenzgerichts:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Paderborn, 14. Februar 2025
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