Vorläufige Insolvenzverwaltung über WoWi Solar GmbH angeordnet

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Das Amtsgericht Münster hat am 13. März 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 87 IN 1008/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WoWi Solar GmbH, Waterstroate 25, 48231 Warendorf, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21023 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Marco Liebing.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.

Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

  • Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 22 InsO).

  • Zwangsvollstreckungen, einschließlich Vollziehung eines Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen bis auf Weiteres eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Münster, 13. März 2025

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