Solarlicht Deutschland GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarlicht Deutschland GmbH mit Sitz in Wedel (Am Marienhof 12), wurde durch das Amtsgericht Pinneberg am 26. März 2025 unter dem Aktenzeichen 71 IN 86/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Maximilian Seubert vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 18279 PI eingetragen.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht hat hierzu Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Solarlicht Deutschland GmbH – etwa der Verkauf von Vermögensgegenständen oder die Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).

Die Maßnahme dient der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und ist eine gängige Vorgehensweise in Insolvenzantragsverfahren, um mögliche Gläubigerinteressen zu schützen und den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens umfassend zu prüfen.

Betroffene Gläubiger sowie sonstige Verfahrensbeteiligte haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht Pinneberg – Außenstelle Schenefeld – einzulegen.

Ob es letztlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, hängt von den Ergebnissen der laufenden Prüfung ab.

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