Was Kunden und Partner nach dem Insolvenzantrag der Wärmetechnik Weserbergland GmbH tun sollten
Redaktion: Herr Reime, das Amtsgericht Hameln hat am 1. April 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH angeordnet (Az. 37 IN 34/25). Was bedeutet das für Kunden und Auftraggeber?
RA Jens Reime: Zunächst einmal bedeutet es, dass das Unternehmen nicht mehr eigenständig über sein Vermögen verfügen darf. Nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Matthias Wandel aus Bad Münder, sind wirtschaftliche Entscheidungen wie Zahlungen oder Vertragsabschlüsse noch wirksam. Für betroffene Kunden heißt das: Offene Lieferungen, Anzahlungen, Wartungsverträge oder Projekte könnten jetzt ins Stocken geraten. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um alle Unterlagen zu prüfen und Ansprüche zu sichern.
Redaktion: Was sind die ersten konkreten Schritte, die betroffene Kunden oder Geschäftspartner jetzt unternehmen sollten?
RA Jens Reime: Betroffene sollten folgende Punkte umgehend angehen:
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Sichern Sie sämtliche Unterlagen: Verträge, Angebote, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails, Übergabeprotokolle etc.
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Dokumentieren Sie den Projektstatus: Was wurde geliefert, was steht noch aus, was wurde bereits bezahlt?
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Zahlungen sofort stoppen, wenn noch kein konkreter Gegenwert erbracht wurde – ohne Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter darf nichts mehr an das Unternehmen gezahlt werden.
Diese Vorbereitung ist entscheidend, um im späteren Verfahren korrekt und fristgerecht Forderungen anmelden zu können.
Redaktion: Können Gläubiger jetzt schon Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden?
RA Jens Reime: Nein. Derzeit läuft nur das vorläufige Insolvenzverfahren, das heißt, der Insolvenzverwalter prüft zunächst, ob das Unternehmen noch über genügend Vermögen verfügt, um ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Forderungsanmeldungen sind erst nach der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens möglich – dieser Schritt folgt in der Regel einige Wochen später.
Sobald es so weit ist, wird das Insolvenzgericht eine offizielle Anmeldefrist setzen, die auch auf www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wird.
Redaktion: Was raten Sie Kunden, die bereits eine Heizung bestellt oder bezahlt haben – aber die Leistung wurde nicht erbracht?
RA Jens Reime: Diese Fälle sind besonders häufig und kritisch. Wer in Vorkasse gegangen ist, aber keine oder nur teilweise Leistung erhalten hat, muss seine Ansprüche unbedingt geltend machen. Derartige Vorauszahlungen können im Rahmen des Insolvenzverfahrens als Forderungen angemeldet werden – allerdings nur, wenn sie belegt und korrekt beziffert sind.
Außerdem prüfen wir individuell, ob Schadenersatzansprüche oder strafrechtliche Schritte gegen die Geschäftsführung (hier Frau Claudia Adams und Herr Reimund Orlob) in Betracht kommen – etwa im Verdacht einer Insolvenzverschleppung oder betrügerischen Vortäuschung von Zahlungsfähigkeit.
Redaktion: Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren?
RA Jens Reime: Der vorläufige Insolvenzverwalter – in diesem Fall Herr Rechtsanwalt Matthias Wandel – hat die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu bewerten. Er entscheidet, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird. Wichtig: Ab sofort dürfen Kunden nur noch Zahlungen leisten, wenn der Verwalter dies ausdrücklich erlaubt. Auch Zahlungen von Dritten an die Firma sind nun nur noch unter seiner Zustimmung zulässig.
Redaktion: Was können Sie als Anwalt für betroffene Kunden konkret tun?
RA Jens Reime: Wir bieten folgende Unterstützung an:
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Rechtliche Einschätzung des Falls
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Prüfung und Vorbereitung der Forderungsanmeldung
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Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
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Dokumentensichtung, Beweissicherung und Anspruchsformulierung
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Ggf. Prüfung zusätzlicher Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Vertriebsfirmen
Wir halten unsere Mandanten außerdem über alle Verfahrensschritte auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass Fristen nicht versäumt werden.
Redaktion: Wie können Betroffene Sie erreichen, wenn sie Ihre Unterstützung wünschen?
RA Jens Reime: Wir stehen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wer betroffen ist, kann uns einfach kontaktieren – wir übernehmen bei Bedarf die komplette rechtliche Abwicklung.
Redaktion: Ihr wichtigster Ratschlag zum Abschluss?
RA Jens Reime: Warten Sie nicht darauf, dass sich jemand bei Ihnen meldet. Insolvenzen erfordern proaktives Handeln. Wer Forderungen nicht anmeldet oder wichtige Belege nicht rechtzeitig zusammenstellt, verliert unter Umständen seinen Anspruch vollständig. Lassen Sie sich professionell beraten – und handeln Sie jetzt, nicht erst nach der offiziellen Eröffnung des Hauptverfahrens.
Fazit:
Die vorläufige Insolvenz der Wärmetechnik Weserbergland GmbH betrifft zahlreiche private und gewerbliche Kunden. Mit Unterstützung von Rechtsanwalt Jens Reime können Betroffene ihre Rechte wahren, Schaden begrenzen und ihre Ansprüche rechtssicher vorbereiten.
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