Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67h IN 154/25 mit Beschluss vom 23. Mai 2025 um 11:09 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNWORKERS GmbH & Co. KG, Waldweg 11, 22393 Hamburg, angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 128402 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SUNWORKERS Verwaltungs GmbH, Poppenbütteler Bogen 23 b, 22399 Hamburg, eingetragen unter HRB 138187, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sylvia Mattheis und Herrn Claus Mattheis.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.
Mit Anordnung des Gerichts gelten folgende Einschränkungen und Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
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Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Die gerichtliche Anordnung dient der Sicherung des Vermögens der Gesellschaft und der Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Anleger und Geschäftspartner sollten auf die laufenden Entwicklungen achten und bei Bedarf rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
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