Vergütung des vorläufigen Verwalters im Insolvenzverfahren über GSS Gebäude- Solarsysteme GmbH festgesetzt

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Im Insolvenzverfahren der GSS Gebäude- Solarsysteme GmbH, mit Sitz in Korbußen, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Uwe Florstedt und Dipl.-Ing. Joachim Höhne, hat das Amtsgericht Gera am 1. Juli 2024 die Vergütung des vorläufigen Verwalters, Rechtsanwalt Bernd Krumbholz, festgesetzt.

Demnach beträgt die Vergütung für RA Krumbholz XXX Euro zuzüglich Auslagen in Höhe von XXX Euro und 19 % Umsatzsteuer. Diese Kosten sind gemäß §§ 1, 2, 11 der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung (InsVV) aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Auslagen richten sich nach §§ 10, 8 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen (Beschwerdefrist) Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gera oder dem Landgericht Gera einzureichen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Bei Zustellung durch die Post gilt das Schriftstück nach drei Tagen als bekanntgegeben, sofern nicht ein späterer Zugang nachgewiesen wird. Eine Beschwerde ist auch nach Ablauf der Frist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage vorliegen.

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