Frage:Herr Reime, das Amtsgericht München hat am 26. Juni 2024 entschieden, dass bei verzögerter Inbetriebnahme einer vor 2023 bestellten Photovoltaikanlage ein Anspruch auf Rückzahlung der Umsatzsteuer bestehen kann. Was bedeutet dieses Urteil konkret für private Hauseigentümer? Rechtsanwalt Reime:Das Urteil ist in der Tat sehr bedeutsam für viele private Anlagenbetreiber. Es stellt klar, dass die steuerliche...