In Deutschland gibt es derzeit attraktive steuerliche Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden. Seit dem 1. Januar 2023 sind private Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowattpeak (kWp) von der Umsatzsteuer befreit. Dies bedeutet, dass Käufer keine 19% Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten zahlen müssen, was eine erhebliche Ersparnis darstellt. Zusätzlich können Betreiber von PV-Anlagen die Kosten für die Installation in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, wenn sie die erzeugte Energie teilweise oder vollständig ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Maßnahmen sollen den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter vorantreiben und den privaten Haushalten einen Anreiz geben, in umweltfreundliche Technologien zu investieren.
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