Redaktion: Herr Reime, am 3. April 2025 wurde über das Vermögen der nds solar concept gmbh aus Bornheim die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Was bedeutet dieser Schritt für betroffene Verbraucher und Investoren?
RA Jens Reime: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Köln (Az. 70e IN 31/25) bedeutet, dass das Unternehmen ab sofort nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen darf. Das Insolvenzgericht hat Rechtsanwalt Marco Kuhlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ist nun dafür zuständig, das noch vorhandene Vermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und festzustellen, ob ein Hauptverfahren eröffnet werden kann.
Für Kunden und Investoren der nds solar concept gmbh bedeutet das: Vorsicht bei offenen Verträgen, offenen Zahlungen und bestehenden Forderungen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, alle Ansprüche zu sichern und rechtlich zu bewerten.
Redaktion: Was sollten betroffene Verbraucher oder Anleger jetzt als Erstes tun?
RA Jens Reime: Ruhe bewahren, aber nicht zögern. Jetzt ist es wichtig, systematisch vorzugehen:
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Sämtliche Vertragsunterlagen zusammentragen – also Kaufverträge, Liefervereinbarungen, Wartungsverträge etc.
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Rechnungen und Zahlungsbelege sichern
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Kommunikation mit dem Unternehmen dokumentieren – E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen
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Feststellen, welche Leistung noch offen ist: Wurde eine Solaranlage bezahlt, aber nicht geliefert oder nicht installiert?
Anhand dieser Unterlagen kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, der im späteren Insolvenzverfahren angemeldet werden kann.
Redaktion: Können Verbraucher schon jetzt Forderungen anmelden?
RA Jens Reime: Noch nicht. Solange lediglich die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet ist, ist die Anmeldung von Forderungen noch nicht möglich. Das kann erst erfolgen, wenn das Gericht das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet – dieser Schritt folgt in der Regel einige Wochen nach dem vorläufigen Verfahren.
Sobald das Verfahren eröffnet wird, setzt der Insolvenzverwalter eine Frist für die Forderungsanmeldung fest. Diese Frist wird im Eröffnungsbeschluss sowie online unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Verbraucher müssen dann innerhalb dieser Frist aktiv werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Redaktion: Was droht Verbrauchern, wenn sie jetzt nichts unternehmen?
RA Jens Reime: Wer untätig bleibt, riskiert, dass seine Forderung nicht berücksichtigt wird. Ohne Anmeldung wird ein Anspruch nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen, und damit besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Quote, also eine Rückzahlung aus der Insolvenzmasse. Außerdem können wichtige Beweismittel mit der Zeit verloren gehen – zum Beispiel E-Mails oder Zahlungsverläufe.
Redaktion: Gibt es aus Ihrer Sicht Anzeichen für Vorkasseprobleme?
RA Jens Reime: In vielen Fällen, die uns bereits vorliegen, haben Kunden Anzahlungen oder sogar den vollen Kaufpreis für Solaranlagen geleistet, ohne dass eine Lieferung oder vollständige Montage erfolgt ist. In solchen Fällen prüfen wir stets, ob möglicherweise ein Vorkassebetrug vorliegt – also ob das Unternehmen Leistungen angenommen hat, obwohl es diese gar nicht mehr erbringen konnte oder wollte.
Wenn ein solcher Verdacht besteht, prüfen wir zusätzlich zur Forderungsanmeldung auch Strafanzeigen oder zivilrechtliche Schritte gegen Verantwortliche, etwa den Geschäftsführer.
Redaktion: Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren?
RA Jens Reime: Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern, zu bewerten und ggf. zu verwerten. Er ermittelt, welche Forderungen bestehen, prüft die Forderungsanmeldungen der Gläubiger auf ihre Berechtigung und zahlt am Ende – je nach Vermögen – eine Quote an die Gläubiger aus.
In der vorläufigen Phase hat der Verwalter außerdem das alleinige Recht, Zahlungen zu empfangen und über die Konten des Unternehmens zu verfügen. Kunden dürfen also keine Zahlungen mehr an die nds solar concept gmbh leisten, sondern müssen warten, bis eine klare Anweisung vorliegt.
Redaktion: Wie können betroffene Verbraucher sicherstellen, dass ihre Ansprüche korrekt behandelt werden?
RA Jens Reime: Ich empfehle dringend, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es um größere Summen oder unklare Sachverhalte geht. Wir unterstützen unsere Mandanten bei:
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der Bewertung und Beweissicherung ihrer Ansprüche
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der korrekten Forderungsanmeldung im Hauptverfahren
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der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
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der Prüfung von Ersatzansprüchen, z. B. gegen Geschäftsführer oder Vermittler
Es kommt in solchen Fällen auf juristische Genauigkeit und Fristentreue an – beides kann man als Verbraucher allein oft nicht gewährleisten.
Redaktion: Und wenn das Insolvenzverfahren wenig Masse aufweist – gibt es trotzdem Hoffnung?
RA Jens Reime: Ja – zumindest teilweise. Selbst wenn die Insolvenzquote niedrig ausfällt, kann man weitere Haftungswege prüfen: Beispielsweise, ob der Geschäftsführer persönlich haftet oder ob Dritte – etwa Vertriebspartner – Beratungspflichten verletzt haben. Wir analysieren das im Einzelfall und prüfen, ob sich daraus noch realistische Rückforderungen ableiten lassen.
Redaktion: Wie können betroffene Kunden mit Ihnen in Kontakt treten?
RA Jens Reime: Betroffene Verbraucher erreichen uns am besten über unsere Website oder telefonisch. Wir bieten eine Redaktion: Herr Reime, zum Abschluss: Ihr wichtigster Rat an alle Betroffenen?
RA Jens Reime: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Auch wenn das Wort Insolvenz erst mal abschreckt – es gibt rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren und Ansprüche durchzusetzen. Warten Sie nicht ab, sondern sammeln Sie Beweise, lassen Sie Ihre Rechte prüfen und handeln Sie innerhalb der gesetzten Fristen. Nur so sichern Sie sich Ihre Chance, zumindest einen Teil Ihrer Investition zurückzuerhalten.
Fazit:
Die Insolvenz der nds solar concept gmbh betrifft viele Verbraucher, die nun Klarheit und rechtliche Orientierung benötigen. Rechtsanwalt Jens Reime unterstützt Betroffene bei der Forderungsanmeldung, prüft mögliche Haftungsansprüche und hilft dabei, finanzielle Verluste zu begrenzen. Wichtig ist: Jetzt handeln – nicht erst, wenn es zu spät ist.
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