„Jetzt heißt es: Dokumentieren, informieren, absichern“ – Was Kunden der Solargold24 GmbH im Insolvenzverfahren wissen und tun sollten

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Redaktion: Herr Reime, am 3. April 2025 wurde vom Amtsgericht Tübingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Solargold24 GmbH aus Reutlingen angeordnet (Az. 22 IN 116/25). Was bedeutet das konkret für betroffene Kundinnen und Kunden?

RA Jens Reime: Die Entscheidung des Gerichts ist ein deutliches Zeichen: Die Solargold24 GmbH kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Eine vorläufige Insolvenzverwalterin – Rechtsanwältin Judith Skudelny aus Stuttgart – wurde bestellt, um das Unternehmen und dessen finanzielle Situation zu prüfen. Für Verbraucher heißt das: Wenn bereits gezahlt wurde, aber keine oder nur teilweise Leistungen erbracht wurden, sollten jetzt dringend die eigenen Ansprüche vorbereitet werden.

Redaktion: Wie sollten betroffene Verbraucher nun konkret vorgehen?

RA Jens Reime: Es ist wichtig, jetzt nicht passiv zu bleiben, sondern strukturiert und besonnen zu handeln:

  1. Alle Unterlagen zusammenstellen: Verträge, Anzahlungsbelege, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails oder Schriftverkehr mit dem Unternehmen.

  2. Den Stand der Lieferung oder Leistung dokumentieren: Wurde bereits etwas geliefert, installiert oder montiert – oder steht alles noch aus?

  3. Kontrollieren, ob es Teilleistungen oder Mängel gab, die ggf. zu Rückforderungen oder Nachbesserungsansprüchen führen könnten.

Nur mit einer vollständigen Dokumentation lässt sich eine Forderung später im Insolvenzverfahren rechtssicher anmelden.

Redaktion: Können Forderungen bereits jetzt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden?

RA Jens Reime: Nein, noch nicht. Das Verfahren befindet sich aktuell im vorläufigen Stadium. Das heißt: Die Insolvenzverwalterin hat den Auftrag, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Hauptinsolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird. Erst mit dem Eröffnungsbeschluss, den das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt trifft, wird auch eine Forderungsanmeldungsfrist festgelegt.

Wichtig ist deshalb: Die Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Alle offiziellen Mitteilungen erscheinen auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Redaktion: Wie ist die Situation zu bewerten, wenn Kunden bereits vollständig bezahlt haben, aber noch keine Anlage erhalten haben?

RA Jens Reime: Diese Fälle sind besonders kritisch. Wer in Vorkasse gegangen ist, ohne eine vollständige Lieferung erhalten zu haben, muss seinen Schaden möglichst frühzeitig sichern. Es besteht sogar der Verdacht auf Vorkassebetrug, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Vertragsannahme bereits zahlungsunfähig war.

In solchen Fällen prüfen wir zusätzlich zur späteren Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch, ob zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Schritte gegen Verantwortliche in Betracht kommen – etwa gegen Geschäftsführerin Frau Kaminski persönlich.

Redaktion: Was bedeutet es für Verbraucher, dass die Schuldnerin nun nicht mehr über Bankkonten verfügen darf?

RA Jens Reime: Das bedeutet, dass keine Zahlungen mehr an die Solargold24 GmbH direkt erfolgen dürfen. Verbraucher oder Vertragspartner, die z. B. noch eine Ratenzahlung leisten müssten, dürfen dies nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Insolvenzverwalterin. Ansonsten riskieren sie, doppelt zahlen zu müssen – wenn etwa der Betrag nicht zur Insolvenzmasse zählt.

Deshalb mein klarer Rat: Keine weiteren Überweisungen an die Gesellschaft tätigen, solange keine eindeutige Zahlungsanweisung von der Insolvenzverwalterin vorliegt.

Redaktion: Wie schätzen Sie die Aussichten für betroffene Verbraucher ein, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten?

RA Jens Reime: Das hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: Wie viel Insolvenzmasse ist vorhanden – und wie viele Gläubiger melden Ansprüche an? Je nachdem kann die sogenannte Insolvenzquote am Ende wenige Prozent bis gar nichts betragen.

Trotzdem ist es entscheidend, die Forderung fristgerecht und korrekt anzumelden, denn: Ohne Anmeldung besteht kein Anspruch auf Auszahlung.

Redaktion: Wie können Sie betroffene Verbraucher in diesem Verfahren unterstützen?

RA Jens Reime: Wir begleiten unsere Mandanten von Anfang an:

  • Prüfung von Vertrags- und Zahlungsunterlagen

  • Einschätzung der Rechtslage (z. B. Rücktritt, Widerruf, Rückforderung)

  • Vorbereitung und rechtssichere Anmeldung der Forderung

  • Kommunikation mit der Insolvenzverwalterin

  • Prüfung zusätzlicher Ansprüche – etwa auf Schadensersatz oder aus Geschäftsführerverantwortung

Je nach Fallkonstellation prüfen wir auch, ob sich ein Vorgehen gegen Vermittler oder Verkäufer lohnt, die Kunden möglicherweise falsch beraten haben.

Redaktion: Wie können betroffene Kunden mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

RA Jens Reime: Wir bieten betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wer durch die Insolvenz der Solargold24 GmbH betroffen ist, kann sich gern telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir helfen dabei, Ansprüche zu sichern und rechtlich sauber durch das Verfahren zu kommen.

Redaktion: Herr Reime, zum Abschluss: Was ist Ihr wichtigster Rat für Betroffene?

RA Jens Reime: Warten Sie nicht auf das Schreiben vom Gericht. Jeder Tag zählt, um Beweise zu sichern, Optionen zu prüfen und vorbereitet zu sein, wenn das Hauptverfahren eröffnet wird. Nur wer seine Forderungen kennt, belegt und fristgerecht anmeldet, hat überhaupt eine Chance auf Rückzahlung. Und das lohnt sich – auch wenn es mühsam erscheint.

Fazit:
Die vorläufige Insolvenz der Solargold24 GmbH betrifft zahlreiche Verbraucher, die auf Solartechnik vertraut und dafür Geld gezahlt haben. Rechtsanwalt Jens Reime unterstützt Betroffene mit klarer, erfahrener Begleitung – von der Aufarbeitung der eigenen Ansprüche bis zur Anmeldung im Insolvenzverfahren. Jetzt ist der Zeitpunkt, aktiv zu werden.

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