Frage: Herr Reime, derzeit gibt es vermehrt Diskussionen um die Firma 2ndlifesolar, die gebrauchte Solarmodule und Speicher wiederaufbereitet und vermarktet. Anleger werden offenbar mit Nachhaltigkeit und attraktiven Erträgen geworben. Was ist aus rechtlicher Sicht davon zu halten?
Rechtsanwalt Reime: Grundsätzlich ist die Idee, gebrauchte Photovoltaikmodule einer zweiten Nutzung zuzuführen, ökologisch sinnvoll. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch immer die Frage: Wie transparent ist das Geschäftsmodell? Werden die Risiken offen benannt? Und sind die Erträge, mit denen geworben wird, realistisch und belegbar? Gerade bei sogenannten „grünen Geldanlagen“ sehen wir leider oft, dass der Nachhaltigkeitsaspekt als Verkaufsargument genutzt wird, während wirtschaftliche Risiken kleingeredet oder verschleiert werden.
Frage: Worauf sollten Anleger achten, bevor sie in ein solches Projekt investieren?
Reime: Zunächst ist entscheidend, ob es sich um ein reguliertes Finanzprodukt handelt – zum Beispiel eine Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagengesetz oder ein Wertpapier. In diesem Fall muss ein Verkaufsprospekt oder Informationsblatt vorliegen, das von der BaFin geprüft wurde. Liegt kein solcher Prospekt vor oder ist der Vertrieb nicht ordnungsgemäß registriert, kann bereits ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht vorliegen – was auch strafrechtlich relevant sein kann.
Zweitens sollten Anleger prüfen, ob es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko handelt. Wenn ihnen eine garantierte Rendite versprochen wird, ohne dass dieses Risiko genannt wird, ist das möglicherweise irreführend oder sogar rechtswidrig.
Frage: Was kann ein Anleger tun, wenn er bereits investiert hat und Zweifel bekommt?
Reime: In dem Fall sollte man zunächst alle Vertragsunterlagen und Zahlungsflüsse dokumentieren und sich an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt wenden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: etwa die Prüfung auf Anlagebetrug, Prospekthaftung oder Verstöße gegen Vertriebsvorschriften. Sollte die Firma irgendwann insolvent werden, können Ansprüche auch gegenüber Beratern, Vermittlern oder Geschäftsführern geprüft werden.
Frage: Gibt es bereits Verfahren oder Ermittlungen gegen 2ndlifesolar?
Reime: Nach aktuellem Stand liegen mir noch keine offiziellen Ermittlungen oder Urteile gegen die Firma vor. Aber wir beobachten das Unternehmen mit Interesse – besonders, wenn es Hinweise auf ungeprüfte Anlageprodukte, irreführende Werbung oder strukturelle Unklarheiten in der Mittelverwendung gibt. Anleger sollten sich nicht von emotionalen Appellen, etwa an die Umwelt, zu unüberlegten Entscheidungen verleiten lassen. Auch bei grünen Investments gilt: Vertrauen ist gut, rechtliche Prüfung ist besser.
Frage: Was wäre Ihr Fazit für Anleger?
Reime: Wer sich für ein Investment in Solartechnik interessiert, sollte genau hinschauen, wer hinter dem Angebot steht, wie die Renditen erwirtschaftet werden sollen, und ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur so lässt sich verhindern, dass ökologische Überzeugung ausgenutzt wird, um unseriöse Geschäftsmodelle zu platzieren.
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