Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Was Kunden der SolarMax Sales and Service GmbH jetzt tun können

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Frage: Herr Högel, am 12.12.2024 hat das Amtsgericht Neu-Ulm die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SolarMax Sales and Service GmbH angeordnet. Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Maurice Högel: Für die Kunden der SolarMax Sales and Service GmbH bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, dass das Unternehmen ab sofort nur noch eingeschränkt über sein Vermögen verfügen kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Florian Zistler, übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden kann. Für die Kunden stellt sich in dieser Situation die Frage, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können und wie sie am Verfahren teilnehmen können.

Frage: Welche Ansprüche können Kunden in einem solchen Verfahren anmelden?

Maurice Högel: Kunden können insbesondere offene Forderungen anmelden, die aus nicht gelieferten Waren, nicht erbrachten Leistungen oder Rückerstattungen resultieren. Es ist wichtig, diese Ansprüche präzise und mit Nachweisen, wie Rechnungen oder Verträgen, zu dokumentieren. Sollte das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden, haben die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen offiziell beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Frage: Was sollten betroffene Kunden jetzt konkret tun?

Maurice Högel: Zunächst sollten Kunden Ruhe bewahren und ihre Unterlagen sorgfältig prüfen. Dazu zählen Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise. Es ist ratsam, alle Ansprüche gegen die SolarMax Sales and Service GmbH zu dokumentieren und vorzubereiten. Darüber hinaus empfehle ich, sich frühzeitig über den Fortgang des Verfahrens zu informieren, insbesondere über die Entscheidung, ob ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird.

Frage: Welche Fristen müssen Kunden beachten?

Maurice Högel: Aktuell hat das Amtsgericht Neu-Ulm die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Falls das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird, setzt der Insolvenzverwalter eine Frist zur Anmeldung der Forderungen. Diese wird im Eröffnungsbeschluss bekanntgegeben und auch öffentlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Kunden sollten diese Veröffentlichungen im Auge behalten und die Fristen unbedingt einhalten, um ihre Ansprüche wirksam geltend zu machen.

Frage: Welche Unterstützung können Sie betroffenen Kunden in dieser Situation anbieten?

Maurice Högel: Wir vertreten betroffene Kunden im gesamten Insolvenzverfahren, von der Vorbereitung der Forderungsanmeldung bis hin zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dabei prüfen wir die Unterlagen, bereiten die Forderungsanmeldung vor und reichen diese fristgerecht beim Insolvenzverwalter ein. Außerdem halten wir unsere Mandanten über den aktuellen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden und beraten sie zu ihren weiteren rechtlichen Optionen, falls beispielsweise nur eine geringe Insolvenzquote erwartet wird.

Frage: Was passiert, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Forderungen der Kunden zu bedienen?

Maurice Högel: In diesem Fall wird die sogenannte Insolvenzquote ermittelt, also der Prozentsatz der Forderungen, der aus der verbleibenden Masse befriedigt werden kann. Wenn die Masse nicht ausreicht, um alle Forderungen zu bedienen, müssen Gläubiger mit erheblichen Verlusten rechnen. Wir prüfen dann mögliche Alternativen, wie die Inanspruchnahme von Geschäftsführerhaftung, falls Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen.

Frage: Wie können sich Kunden am besten auf das Verfahren vorbereiten?

Maurice Högel: Kunden sollten jetzt aktiv werden und alle relevanten Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören:

  1. Kopien von Verträgen und Rechnungen,
  2. Nachweise über Zahlungen,
  3. Korrespondenz mit der SolarMax Sales and Service GmbH.

Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Ansprüche korrekt angemeldet werden und keine Fristen versäumt werden.

Frage: Haben Kunden eine Chance, ihr Geld zurückzubekommen?

Maurice Högel: Das hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Insolvenzmasse ist und wie viele Gläubiger Ansprüche anmelden. Leider führen Insolvenzverfahren oft dazu, dass nur ein Teil der Forderungen – in Form einer Quote – erstattet wird. Dennoch ist es wichtig, die Ansprüche anzumelden, da ohne Anmeldung keine Berücksichtigung im Verfahren erfolgt.

Frage: Herr Högel, wie können betroffene Kunden Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn sie Ihre Unterstützung im Insolvenzverfahren wünschen?

Maurice Högel: Betroffene Kunden können uns jederzeit kontaktieren, um eine erste Einschätzung ihrer Situation zu erhalten. Wir stehen telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Gemeinsam klären wir die Ansprüche und die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren.

Kontakt:

  • Telefon: [Ihre Telefonnummer hier einfügen]
  • E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse hier einfügen]
  • Webseite: [Ihre Webseite hier einfügen]

Frage: Abschließend: Was ist Ihr wichtigster Rat für die Kunden der SolarMax Sales and Service GmbH?

Maurice Högel: Mein wichtigster Rat ist, keine Zeit zu verlieren. Bereiten Sie Ihre Forderungen vor, bewahren Sie Ruhe und informieren Sie sich über den Stand des Verfahrens. Eine rechtzeitige und korrekte Anmeldung Ihrer Ansprüche ist entscheidend, um Ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Fazit:
Das Insolvenzverfahren der SolarMax Sales and Service GmbH stellt Kunden vor Herausforderungen, doch durch eine sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Unterstützung können sie ihre Ansprüche im Verfahren geltend machen. Rechtsanwalt Maurice Högel und sein Team bieten umfassende Unterstützung und Vertretung im Insolvenzverfahren an.

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