Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen)

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„Ruhe bewahren, aber keine Zeit verlieren“ – Was Kunden der SolarMax Sales and Service GmbH jetzt wissen müssen

Redaktion: Herr Reime, am 12.12.2024 hat das Amtsgericht Neu-Ulm die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SolarMax Sales and Service GmbH angeordnet. Was bedeutet das konkret für die betroffenen Kunden?

RA Jens Reime: Für die Kunden bedeutet das zunächst, dass die Gesellschaft ab sofort nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter – in diesem Fall Rechtsanwalt Florian Zistler – wurde eingesetzt, um die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die noch vorhandenen Vermögenswerte zu sichern. Für die Kunden ist nun entscheidend, wie sie mit dieser Situation umgehen und ihre Forderungen sichern und vorbereiten.

Redaktion: Welche Ansprüche können betroffene Kunden in einem Insolvenzverfahren überhaupt anmelden?

RA Jens Reime: Kunden können offene Forderungen aus nicht gelieferten Produkten, nicht erbrachten Leistungen oder auch Rückerstattungen aus Zahlungen für bereits bezahlte, aber nicht gelieferte Solartechnik anmelden. Wichtig ist, dass diese Ansprüche konkret und beweisbar sind – also mit Rechnungen, Verträgen, E-Mails oder Zahlungsnachweisen belegt werden können.

Redaktion: Was sollten betroffene Kunden jetzt als Erstes tun?

RA Jens Reime: Zunächst einmal: Ruhe bewahren – aber schnell handeln. Kunden sollten alle Unterlagen zusammentragen, insbesondere:

  • Kaufverträge

  • Rechnungen

  • Zahlungsbelege

  • E-Mail-Korrespondenz mit dem Unternehmen

Dann sollten sie sich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren – vor allem, ob ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird. Erst dann können Forderungen offiziell beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Redaktion: Welche Fristen sind in einem solchen Verfahren zu beachten?

RA Jens Reime: Die Fristen zur Forderungsanmeldung werden erst dann verbindlich gesetzt, wenn das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird. Der Eröffnungsbeschluss enthält die sogenannte Anmeldefrist und wird auch auf der offiziellen Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Wer die Frist versäumt, riskiert, dass seine Forderung nicht mehr berücksichtigt wird oder nur nachrangig behandelt wird.

Redaktion: Welche Unterstützung können Sie betroffenen Kunden konkret anbieten?

RA Jens Reime: Wir begleiten Mandanten vom ersten Schritt an – von der Prüfung der Unterlagen bis zur vollständigen Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter. Dazu gehört auch die Beratung bei schwierigen Fällen, etwa bei Teilzahlungen, Vorauszahlungen oder Ansprüchen aus Wartungsverträgen. Außerdem prüfen wir, ob neben der reinen Forderungsanmeldung gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer oder Dritte bestehen, wenn z. B. der Verdacht einer Insolvenzverschleppung besteht.

Redaktion: Was passiert, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Forderungen der Kunden zu bedienen?

RA Jens Reime: Dann wird eine sogenannte Insolvenzquote ermittelt. Diese gibt an, wie viel Prozent einer angemeldeten Forderung voraussichtlich zurückgezahlt werden kann. Wenn die Masse gering ist und viele Gläubiger beteiligt sind, kann die Quote sehr niedrig ausfallen. In solchen Fällen prüfen wir, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind, etwa gegen ehemalige Geschäftsführer oder Vertriebspartner, wenn Anzeichen für ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen.

Redaktion: Viele Kunden fragen sich: Besteht überhaupt eine realistische Chance, ihr Geld zurückzubekommen?

RA Jens Reime: Das hängt stark von der Höhe der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger ab. Leider ist es häufig so, dass nur ein Teil der Forderungen durch die Quote gedeckt wird. Trotzdem ist es zwingend erforderlich, die Forderung fristgerecht anzumelden, denn wer nicht anmeldet, wird im Verfahren auch nicht berücksichtigt.

Redaktion: Wie können sich Kunden am besten auf das Verfahren vorbereiten?

RA Jens Reime: Ganz praktisch: Alle Unterlagen sammeln und geordnet ablegen. Dazu gehören:

  • Kopien von Verträgen und AGB

  • Rechnungen und Lieferscheine

  • Kontoauszüge oder Zahlungsbelege

  • Schriftverkehr mit SolarMax

Ich empfehle dringend, nicht auf Mustervorlagen aus dem Internet zu setzen, sondern sich individuell beraten zu lassen – insbesondere, wenn es um größere Beträge geht oder die Lage unklar ist.

Redaktion: Gibt es Anzeichen dafür, dass Kunden in Vorkasse geraten sind – und was bedeutet das?

RA Jens Reime: Ja, leider gibt es mehrere Hinweise darauf, dass Kunden für Anlagen oder Dienstleistungen im Voraus bezahlt haben, die nie vollständig geliefert wurden. In solchen Fällen spricht man schnell vom Verdacht eines Vorkassebetrugs, insbesondere wenn klar wird, dass die Geschäftsführung schon bei Vertragsschluss wusste, dass die Leistung wahrscheinlich nicht mehr erbracht werden kann. Hier prüfen wir im Einzelfall, ob strafrechtliche Schritte eingeleitet werden können oder ob zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bestehen.

Redaktion: Wie können betroffene Kunden Sie erreichen, wenn sie Unterstützung wünschen?

RA Jens Reime: Interessierte Mandanten können sich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website an uns wenden. Wir bieten eine schnelle Ersteinschätzung der individuellen Situation und begleiten unsere Mandanten auf Wunsch durch das gesamte Verfahren – bis hin zur Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter oder zur Prüfung weitergehender rechtlicher Möglichkeiten.

Redaktion: Abschließend: Was ist Ihr wichtigster Rat an die Kunden der SolarMax Sales and Service GmbH?

RA Jens Reime: Warten Sie nicht ab – handeln Sie jetzt. Je besser und frühzeitiger Sie vorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen, im Verfahren berücksichtigt zu werden. Sichern Sie Ihre Ansprüche, dokumentieren Sie alles – und holen Sie sich rechtliche Hilfe. Auch wenn die Quote am Ende gering sein sollte: Wer nichts tut, bekommt auch nichts.

Fazit:
Das Insolvenzverfahren der SolarMax Sales and Service GmbH stellt viele Kunden vor finanzielle und rechtliche Unsicherheiten. Mit fachkundiger Unterstützung – etwa durch Rechtsanwalt Jens Reime – können Betroffene ihre Ansprüche wirksam geltend machen und sich vor weiterem Schaden schützen. Besonders wichtig: Keine vorschnellen Zahlungen, keine Panik – aber rechtzeitig handeln.

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