Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur ABO Energy GmbH & Co. KGaA

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Interviewer: Herr Reime, ABO Energy GmbH & Co. KGaA ist ein führendes Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Können Sie uns einen Überblick über das Unternehmen geben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Gerne. ABO Energy wurde 1996 gegründet und hat sich seitdem zu einem bedeutenden Akteur in der Entwicklung und dem Bau von Wind-, Solar-, Speicher- und Wasserstoffprojekten weltweit entwickelt. Mit über 1.200 Mitarbeitern in 16 Ländern arbeitet das Unternehmen an Projekten mit einer Gesamtleistung von über 23 Gigawatt. Im Jahr 2024 erzielte ABO Energy einen Umsatz von 446 Millionen Euro .

Interviewer: Im Jahr 2024 vollzog ABO Energy einen Formwechsel von einer Aktiengesellschaft (AG) zur Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Was bedeutet dieser Schritt aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwalt Jens Reime: Der Formwechsel zur KGaA ermöglicht es den Gründern, ihre Kontrolle über das Unternehmen zu sichern, insbesondere bei zukünftigen Kapitalerhöhungen. In einer KGaA bleibt der persönlich haftende Gesellschafter – in diesem Fall die Familien der Gründer – maßgeblich an der Unternehmensführung beteiligt. Dies kann für Investoren sowohl Chancen als auch Risiken bergen, da die Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen konzentrierter ist.

Interviewer: Gab es in Bezug auf diesen Formwechsel rechtliche Auseinandersetzungen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ja, ein Aktivistenfonds namens Enkraft stellte die Frage, ob ABO Energy die Aktionäre rechtzeitig über die geplante Änderung informiert hatte. Enkraft beantragte die Bestellung eines Sonderprüfers, um mögliche Verstöße gegen Informationspflichten zu untersuchen. ABO Energy wies diese Vorwürfe zurück und betonte, dass alle gesetzlichen Informationspflichten erfüllt wurden .

Interviewer: Wie beurteilen Sie die rechtlichen Implikationen dieses Formwechsels?

Rechtsanwalt Jens Reime: Der Formwechsel zur KGaA ist aus rechtlicher Sicht zulässig, sofern alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Frage der rechtzeitigen Information der Aktionäre ist jedoch entscheidend. Sollte sich herausstellen, dass Informationspflichten verletzt wurden, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Es bleibt abzuwarten, ob die Aktionäre auf der kommenden Hauptversammlung entsprechende Schritte einleiten.

Interviewer: Welche Empfehlungen würden Sie Investoren in Bezug auf ABO Energy geben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Investoren sollten sich über die Struktur und die Eigentümerverhältnisse von ABO Energy im Klaren sein. Es ist wichtig zu verstehen, wie Entscheidungen im Unternehmen getroffen werden und welche Einflussmöglichkeiten bestehen. Zudem sollten potenzielle rechtliche Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Unternehmensstruktur und Informationspflichten, berücksichtigt werden. Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung ist daher unerlässlich.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime.

Rechtsanwalt Jens Reime: Es war mir eine Freude, Ihnen weiterhelfen zu können.

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