Am 28. Mai 2024 hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau auf Antrag der SolarSpring GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Freiburg, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma eröffnet. Die SolarSpring GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Rebecca Faith Schwantes-Chavan, sieht sich vorübergehend unter Insolvenzverwaltung.
Der Beschluss sieht vor, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, ausgenommen solcher, die unbewegliche Güter betreffen, vorläufig eingestellt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Weiterhin wurde die Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Diese übernimmt ab sofort die Verwaltung und Überwachung des Unternehmensvermögens und ist befugt, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Vermögenslage der SolarSpring GmbH zu sichern und zu überprüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Auch die Verfügung über Bankkonten und Außenstände wurde ihr übertragen. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft zu geben, und die Schuldner der SolarSpring GmbH müssen Zahlungen direkt an die Verwalterin leisten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zudem das Recht, die Geschäftsräume der SolarSpring GmbH zu betreten und die Buchführung sowie Geschäftspapiere einzusehen, um die Vermögensverhältnisse des Unternehmens zu klären.
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