Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solarstrom Niederrhein GmbH, mit Sitz in der Daimlerstraße 13, 47574 Goch, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18202, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Otto, Südwall 21, 47589 Uedem, wurde am 15. Mai 2025 um 11:55 Uhr gemäß den §§ 21, 22 InsO die Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeordnet.
Geschäftszweig: Projektentwicklung und Installation von Solaranlagen und anderen erneuerbaren Energieträgern.
Anordnung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Daniel Zumhasch, Flutstraße 37, 47533 Kleve, bestellt.
Maßnahmen:
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Verfügungen über das Vermögen:
Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). -
Zahlungen durch Drittschuldner:
Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aktenzeichen: 43 IN 20/25
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