Insolvenzantrag der Suncess GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

person holding brown leather bifold wallet

Am 07. Mai 2025 wurde im Verfahren über den Antrag der Suncess GmbH, Von-der-Tann-Str. 2a, 24114 Kiel, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Angel Martinez Figueirido und Helge Path vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kiel, und die Firma ist unter der Register-Nr. HRB 24059 KI eingetragen.

Details des Verfahrens:

Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO zum Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Niklas Marwedel aus Hamburg, wurde am gleichen Tag um 14:40 Uhr bestellt. Marwedel wird die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens überwachen und alle wesentlichen Geschäftsentscheidungen, insbesondere solche, die das Vermögen betreffen, mit Zustimmung des Insolvenzverwalters prüfen lassen.

Zudem wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Regelung betrifft auch die Einziehung von Außenständen, was bedeutet, dass das Unternehmen keine Gelder ohne ausdrückliche Genehmigung des Verwalters einziehen darf.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, eingereicht werden.

Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten und erklären, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.

Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weitere Hinweise:

Die Entscheidung über den Antrag wird durch das Amtsgericht Kiel getroffen und ist auf der offiziellen Website des Gerichts sowie über das elektronische Verfahren einsehbar.

Leave a Reply

Your email address will not be published.