In Osnabrück wurde ein 50-jähriger Mann zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass er Kunden betrogen und Insolvenzverschleppung begangen hat. Das Urteil ist rechtskräftig, weil keine Berufung eingelegt wurde.
Was ist passiert?
Der Mann hatte über eine sogenannte Strohfirma Photovoltaikanlagen – also Solaranlagen für Dächer – angeboten und verkauft. Viele Kunden zahlten bereits im Voraus, weil sie auf eine umweltfreundliche Stromerzeugung hofften. Doch in Wahrheit wurden die Leistungen nie erbracht: Die Anlagen wurden nicht geliefert und nicht installiert.
Der Schaden: Über 200.000 Euro
Mehr als 200.000 Euro haben die Kunden dadurch verloren. Die Staatsanwaltschaft sprach von systematischem Betrug. Der Angeklagte habe von Anfang an nicht vorgehabt, die Aufträge zu erfüllen, sondern sich nur an den Anzahlungen bereichert.
Motiv: Kokainsucht
Vor Gericht gestand der Mann die Taten. Er erklärte, dass er aufgrund einer Kokainsucht immer wieder Geld aus der Firma genommen habe. Das Unternehmen sei längst zahlungsunfähig gewesen, doch der Angeklagte meldete die Insolvenz nicht – das nennt man Insolvenzverschleppung, und auch das ist strafbar.
Die Strafe: Zwei Jahre Haft
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ohne Bewährung. Es wurde gewertet, dass er durch sein Geständnis zur Aufklärung beigetragen hat, doch die Höhe des Schadens und das planmäßige Vorgehen wiegen schwer.
Da der Verurteilte auf eine Berufung verzichtete, ist das Urteil nun rechtskräftig. Er muss die Haftstrafe antreten.
Was können wir daraus lernen?
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Wer Anzahlungen leistet, sollte auf seriöse Anbieter achten und möglichst Absicherungen einbauen (z. B. durch Treuhandkonten oder Teilzahlungen).
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Auch bei grüner Energie wie Photovoltaik kann es zu Betrug kommen – Vertrauen ist gut, Prüfen ist besser.
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Die Justiz greift durch, wenn systematisch getäuscht wird – auch mit Haftstrafen ohne Bewährung.
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