Rostock, 2025 – Das Amtsgericht Rostock hat mit Beschluss vom [Datum des Beschlusses] unter dem Aktenzeichen 60 IN 296/25 auf Antrag der New LightTec Solar GmbH, Am Liepengraben 7, 18147 Rostock, vertreten durch Geschäftsführer Peter Glomba, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Wichtige Inhalte des Beschlusses im Überblick:
1. Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock, bestellt. Sie ist erreichbar unter Tel. 0381 364480.
2. Einschränkungen für das Unternehmen
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Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin (New LightTec Solar GmbH) sind – mit Ausnahme von unbeweglichen Vermögenswerten – untersagt. Bereits laufende Vollstreckungen werden einstweilen gestoppt.
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Die GmbH darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
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Die Verfügung über Bankkonten und Forderungen liegt ab sofort allein bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Diese ist berechtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen.
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Zahlungen durch Drittschuldner (Kunden oder andere Schuldner der GmbH) dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen.
3. Pflichten der Schuldnerin
Die Schuldnerin ist verpflichtet,
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der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einblick in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren,
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alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und Klärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind,
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und der Verwalterin auf Verlangen Unterlagen zu übergeben.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Verfahren vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.
4. Veröffentlichung und Rechtsmittel
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und bleibt mindestens für die Dauer der Wirksamkeit bestehen.
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Veröffentlichung oder Zustellung und ist beim Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, müssen dabei aber den technischen Anforderungen entsprechen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder Nutzung sicherer Übermittlungswege gemäß ERVV und § 130a ZPO).
Hinweis für Gläubiger und Geschäftspartner:
Die New LightTec Solar GmbH befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Forderungen und sonstige Rechte sind ausschließlich über die vorläufige Insolvenzverwalterin geltend zu machen. Zahlungen an die Schuldnerin sind nicht mehr zulässig.
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