Vorläufige Insolvenzverwaltung über Sun Tech Projects GmbH angeordnet

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Das Amtsgericht Bremen hat am 4. April 2025 um 11:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sun Tech Projects GmbH, mit Sitz in der Leeuwarder Straße 20, 28259 Bremen, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens ergriffen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Abdulkadir Culum vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Reinhold Horn aus Bremen (Tannenbergstraße 9a, 28211 Bremen). Er ist ab sofort befugt, die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu überwachen und notwendige Schritte zum Erhalt des Vermögens zu unternehmen. Verfügungen durch die Antragstellerin – also durch die Sun Tech Projects GmbH selbst – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurden alle Schuldner der Sun Tech Projects GmbH dazu aufgefordert, künftig ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung Leistungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gläubigerinteressen zu wahren und einen möglichen Vermögensabfluss zu verhindern.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist für die Antragstellerin sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch für Gläubiger eine sofortige Beschwerde zulässig. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen eingelegt werden. Die Frist beginnt je nach Art der Zustellung mit der Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 520 IN 8/25 geführt. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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