Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und überschüssigen Strom ins Netz einspeist, kann von verschiedenen finanziellen Förderungen profitieren. Eine der zentralen Unterstützungsmaßnahmen ist die Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit dem 1. August 2024 liegt der Vergütungssatz für kleinere Anlagen bis 10 kWp bei 8,03 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Diese Regelung ist für alle neuen Anlagen bis zum 31. Januar 2025 gültig. Ab Februar 2025 wird der Vergütungssatz jedoch um ein Prozent abgesenkt.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Wichtig für Betreiber: Der festgelegte Satz bleibt nach Inbetriebnahme für die folgenden 20 Jahre unverändert. Die Auszahlung erfolgt automatisch über den Netzbetreiber, der per Gesetz verpflichtet ist, den Strom abzunehmen und die Vergütung zu zahlen. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.
Zusätzlich zur EEG-Vergütung gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Verbraucher bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage in Anspruch nehmen können. So bietet die KfW-Bank zinsgünstige Darlehen über das Programm 270 an, um den Kauf solcher Anlagen zu unterstützen. Auch auf lokaler Ebene gibt es in vielen Städten und Gemeinden finanzielle Anreize. Diese umfassen teils direkte Zuschüsse für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen oder Batteriespeichern. Ansprechpartner vor Ort, wie Klimaschutzmanager oder Energieberater informieren über die spezifischen Förderungen und unterstützen bei der Beantragung.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage durch die Kombination aus EEG-Vergütung und möglichen Fördermitteln besonders lohnen kann. Dabei ist es wichtig, sich frühzeitig über die entsprechenden Programme und deren Konditionen zu informieren, um das volle Potenzial der finanziellen Unterstützung auszuschöpfen.
Leave a Reply