Aktenzeichen 3617 IN 11110/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13.01.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eSolis GmbH eine weitreichende Sicherungsentscheidung getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Goerzallee 299 in 14167 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 230238 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer Cedric Maximilian Bathke vertreten.
Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht am Vormittag des 13. Januar 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Mit dieser Maßnahme reagierte das Gericht auf die bestehende Unsicherheit über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und schuf die Grundlage für eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Armin Schürer aus Berlin bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Zugleich hat er zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die eSolis GmbH darf seit dem Beschluss keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Insbesondere ist es ihr untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen eigenständig zu verfügen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Auch Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Kreditinstitute sind verpflichtet, diesem Auskunft über bestehende Konten und Guthaben zu erteilen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt umfassende Befugnisse zur Einsicht in Geschäftsunterlagen und zur Untersuchung der betrieblichen Einrichtungen. Die Geschäftsführung der eSolis GmbH ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um eine transparente Aufklärung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Gläubigerinteressen und zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der eSolis GmbH eingeleitet. Die weitere Entwicklung des Verfahrens hängt nun maßgeblich vom Ergebnis der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

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