Die Terrafix Anlagenbau GmbH aus Essenbach-Altheim beschäftigt die Insolvenzjustiz erneut. Das Amtsgericht Landshut hat in dem bereits seit Jahren beendeten Insolvenzverfahren eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 956/13 geführt.
Die Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Dr.-Gryll-Straße 9 in 84051 Essenbach-Altheim ist beim Amtsgericht Landshut unter HRB 7534 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Stephan Reisch genannt.
Die Terrafix Anlagenbau GmbH war im Bereich der Photovoltaik tätig. Zum Geschäftsgegenstand gehörten der Vertrieb und der Bau von Photovoltaikanlagen, wobei das Unternehmen selbst keine elektrischen Anschlussarbeiten ausführte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft war bereits mit Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 1. April 2014 eröffnet worden. Infolge der Insolvenzeröffnung wurde die Gesellschaft aufgelöst. Das eigentliche Insolvenzverfahren wurde später am 17. März 2020 aufgehoben.
Nun gibt es eine weitere Entwicklung. Auf Antrag des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht Landshut am 25. August 2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Hintergrund sind Vermögenswerte beziehungsweise Ansprüche, die nach Abschluss des ursprünglichen Insolvenzverfahrens noch der Insolvenzmasse zugeordnet werden können. Konkret geht es um mögliche Auszahlungsansprüche der Terrafix Anlagenbau GmbH gegen die Terrafix SuedAfrika (Pty) Limited.
Eine Nachtragsverteilung ermöglicht es, Vermögenswerte, die erst nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens bekannt oder verfügbar werden, nachträglich zugunsten der Insolvenzmasse zu verwerten und gegebenenfalls an die Gläubiger zu verteilen.
Damit handelt es sich bei der Bekanntmachung nicht um eine neue Insolvenz der Terrafix Anlagenbau GmbH. Vielmehr wird das bereits 2020 aufgehobene Insolvenzverfahren wegen möglicherweise noch vorhandener Vermögensansprüche in diesem begrenzten Umfang wieder aufgegriffen.

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