Über das Vermögen der Sungrade Photovoltaik GmbH aus Günzburg wurde am 2. Oktober 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Das teilte das Amtsgericht Neu-Ulm in einem aktuellen Beschluss mit (Az.: IN 349/25).
Die Gesellschaft, die in der Rudolf-Diesel-Straße 14 in Günzburg ansässig ist, wird von den Geschäftsführern Ralf Prestin und Stefan Sommerer-Wagner vertreten. Das Verfahren wurde von der Sungrade Photovoltaik GmbH selbst beantragt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Florian Zistler aus Kempten (Residenzplatz 1). Zistler soll das Schuldnervermögen sichern und verhindern, dass es zu nachteiligen Veränderungen kommt. Nach Angaben des Gerichts dürfen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Dazu zählt auch die Einziehung offener Forderungen.
Hintergrund: Schutz vor Vermögensverschiebungen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte veräußert, verschoben oder belastet werden, bevor der Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 349/25 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm geführt. Die Kanzlei DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB aus München (Gz.: MDE/22-143) vertritt die Schuldnerin im Verfahren.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung oder mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Insolvenzbekanntmachungsportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Eine Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Auch die elektronische Übermittlung von Rechtsmitteln ist zulässig, sofern sie die gesetzlichen Signaturanforderungen erfüllt.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gefallen. In den kommenden Wochen wird der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Sungrade Photovoltaik GmbH prüfen. Erst danach entscheidet das Gericht, ob das Verfahren offiziell eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen – etwa eine Sanierung – möglich sind.

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