Ein Unternehmen aus der Photovoltaikbranche ist von einer aktuellen Insolvenzbekanntmachung betroffen: die Solar mit Herz GmbH mit Sitz in München.
Die Gesellschaft findet sich in den Insolvenzbekanntmachungen vom 30. September 2026. Das Verfahren wurde beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1513 IN 4792/25 geführt.
Das Unternehmen ist unter HRB 278392 beim Amtsgericht München registriert. Als Geschäftsanschrift wurde zuletzt Karlsplatz 3, 80335 München, geführt.
Geschäftszweck eindeutig auf Photovoltaikanlagen ausgerichtet
Bei der Solar mit Herz GmbH handelt es sich nicht lediglich um ein Unternehmen, das allgemein im Energie- oder Baugewerbe tätig war.
Der im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand lautet:
An- und Verkauf sowie Montage von Photovoltaikanlagen.
Damit gehörten sowohl der Handel mit Photovoltaikanlagen als auch deren Montage ausdrücklich zum Geschäftszweck der Gesellschaft.
Die Solar mit Herz GmbH wurde im August 2022 in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Nach der aktuellen Insolvenzbekanntmachung hat das Amtsgericht München den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solar mit Herz GmbH mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1513 IN 4792/25.
Dem Verfahren lag nach der gerichtlichen Bekanntmachung der Insolvenzantrag einer Gläubigerin zugrunde.
Zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam es jedoch nicht.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt nach § 26 Insolvenzordnung grundsätzlich dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten vorgeschossen wird.
Für Gläubiger eine problematische Situation
Eine Abweisung mangels Masse unterscheidet sich erheblich von einem regulär eröffneten Insolvenzverfahren.
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, können Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Vorhandenes Vermögen wird ermittelt und verwertet und kann anschließend – soweit eine Insolvenzmasse vorhanden ist – entsprechend den gesetzlichen Regelungen an die Gläubiger verteilt werden.
Bei einer Abweisung mangels Masse findet ein solches reguläres Insolvenzverfahren dagegen nicht statt.
Für Gläubiger kann dies deshalb besonders problematisch sein.
Allerdings bedeutet die Abweisung mangels Masse nicht automatisch, dass bestehende Forderungen rechtlich erlöschen. Ob und auf welchem Weg Ansprüche noch durchgesetzt werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Auch Kunden mit Photovoltaikaufträgen könnten betroffen sein
Aufgrund des Unternehmensgegenstandes ist die Entwicklung auch für Verbraucher interessant, die möglicherweise Photovoltaikanlagen bei der Gesellschaft gekauft oder Montageleistungen beauftragt haben.
Bei der Insolvenz eines Photovoltaikunternehmens können insbesondere dann Schwierigkeiten entstehen, wenn Kunden bereits Zahlungen oder Anzahlungen geleistet haben, die vereinbarten Arbeiten aber noch nicht vollständig ausgeführt wurden.
Ebenso können Fragen zu noch ausstehenden Montagearbeiten, Mängelbeseitigungen oder anderen vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen.
Ob konkrete Kunden der Solar mit Herz GmbH hiervon betroffen sind und in welcher Höhe gegebenenfalls noch Forderungen bestehen, geht aus der Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht hervor.
Auch lässt sich allein aus der Abweisung des Insolvenzantrags nicht ableiten, dass Kundengelder verloren sind.
Photovoltaikunternehmen inzwischen im Register gelöscht
Neben der insolvenzrechtlichen Entwicklung ist auch der Registerstatus bemerkenswert.
Aktuelle Registerinformationen führen die Solar mit Herz GmbH inzwischen als gelöscht.
Damit steht fest, dass die erst im August 2022 gegründete Gesellschaft nur vergleichsweise kurze Zeit am Markt bestand.
Für ehemalige Kunden und sonstige Gläubiger ist insbesondere die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse von Bedeutung. Sie zeigt, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird.
Unternehmen: Solar mit Herz GmbH
Sitz: München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 278392
Unternehmenstätigkeit: An- und Verkauf sowie Montage von Photovoltaikanlagen
Insolvenzgericht: Amtsgericht München
Aktenzeichen: 1513 IN 4792/25
Aktuelle Bekanntmachung: 30. September 2026
Entscheidung: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen

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