Die Krise in der deutschen Solarbranche erreicht ein weiteres Unternehmen. Für die GEHO-Solartechnik GmbH aus Mengen hat das Amtsgericht Ravensburg am 13. Mai 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens angeordnet. Gleichzeitig wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg. Seine Aufgabe besteht nun darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu bewerten.
Gericht schränkt Verfügungsrechte deutlich ein
Mit dem Beschluss verliert die Geschäftsführung wesentliche Befugnisse über das Unternehmensvermögen. Verfügungen über Bankkonten, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt. Banken, Geschäftspartner und sogenannte Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Der Insolvenzverwalter wurde außerdem beauftragt zu prüfen, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Chancen für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen.
Kunden blicken mit Sorge auf laufende Projekte
Besonders betroffen könnten Kunden sein, die sich aktuell in laufenden Photovoltaik-Projekten mit der GEHO-Solartechnik GmbH befinden. Gerade bei bereits geleisteten Anzahlungen, noch nicht gelieferten Komponenten oder unvollständig installierten Anlagen stellen sich nun zahlreiche Fragen.
Noch ist nicht entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dennoch sollten Betroffene die aktuelle Situation ernst nehmen und frühzeitig handeln.
Interview mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK
Herr Högel, was bedeutet die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung für Kunden?
Maurice Högel: Die Anordnung zeigt zunächst, dass das Gericht eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens als ernst genug bewertet, um Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig bedeutet dies aber noch nicht automatisch das endgültige Aus für das Unternehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist.
Was sollten Kunden jetzt als Erstes tun?
Betroffene sollten sämtliche Vertragsunterlagen zusammentragen. Dazu gehören insbesondere Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungsbelege, Finanzierungsunterlagen sowie die gesamte Korrespondenz mit dem Unternehmen. Diese Dokumente können später für die Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend sein.
Viele Kunden haben Anzahlungen geleistet. Müssen sie sich Sorgen machen?
Zumindest sollten sie aufmerksam sein. Anzahlungen können im Insolvenzfall problematisch werden, wenn die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbracht werden. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Vertragsstand ab. Deshalb sollte jeder Fall individuell geprüft werden.
Sollte man noch offene Rechnungen begleichen?
Hier ist Vorsicht geboten. Verbraucher sollten vor weiteren Zahlungen genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich noch erbracht werden können. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.
Wie wichtig ist der Kontakt zum Insolvenzverwalter?
Sehr wichtig. Sobald Kontaktdaten und Informationen zum weiteren Verfahrensablauf veröffentlicht werden, sollten Kunden den Sachstand ihres Projekts dokumentieren und gegebenenfalls Kontakt aufnehmen. Eine frühzeitige Kommunikation kann spätere Missverständnisse vermeiden.
Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird?
Dann erhalten Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Dafür werden vom Insolvenzgericht entsprechende Fristen gesetzt. Wer seine Unterlagen bereits vorbereitet hat, ist dann deutlich besser aufgestellt.
Ihr wichtigster Rat für Verbraucher?
Nicht in Panik geraten, aber aktiv werden. Wer jetzt alle Unterlagen sichert, offene Fragen dokumentiert und die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts verfolgt, verschafft sich die bestmögliche Ausgangsposition.
Entwicklung bleibt offen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Einschnitt für die GEHO-Solartechnik GmbH. Ob daraus eine Sanierung, ein Investorenprozess oder die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens folgt, wird sich erst nach Abschluss der laufenden Prüfungen zeigen.
Für betroffene Kunden gilt daher: Verträge prüfen, Unterlagen sichern und die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Gerade bei laufenden Solarprojekten können frühzeitige Informationen entscheidend sein, um eigene Rechte und mögliche Ansprüche zu sichern.
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