Herford/Bielefeld. Für Kunden und Geschäftspartner der Solar-LION GmbH gibt es schlechte Nachrichten. Das Amtsgericht Bielefeld hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens mit Beschluss vom 25. Februar 2026 (Az.: 43 IN 921/25) mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Betroffen ist die Solar-LION GmbH mit Sitz in Herford. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19122 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Vadim Romanzow vertreten.
Dem Gericht lag ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin vor, der bereits am 2. Oktober 2025 eingegangen war. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Amtsgericht Bielefeld zu dem Ergebnis, dass nicht einmal ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde die Verfahrenseröffnung abgelehnt.
Abweisung mangels Masse gilt als besonders problematisch
Während bei einer regulären Insolvenz zumindest ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, stellt die Abweisung mangels Masse für Betroffene häufig die ungünstigste Variante dar.
Die Entscheidung bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich durchzuführen. Für Gläubiger sinken damit die Chancen erheblich, offene Forderungen noch realisieren zu können.
Gerade Kunden aus dem Bereich Photovoltaik und Solartechnik, die Anzahlungen geleistet oder laufende Projekte mit dem Unternehmen vereinbart haben, stehen nun vor zahlreichen Fragen.
Interview: „Die Abweisung mangels Masse ist für Verbraucher ein Warnsignal“
Über die Folgen der Entscheidung sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, was bedeutet eine Insolvenzabweisung mangels Masse konkret?
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht zwar von einer Insolvenz ausgeht, jedoch kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Deshalb wird gar kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Warum ist das für Gläubiger besonders problematisch?
Weil es in diesem Fall häufig keinen Insolvenzverwalter gibt, bei dem Forderungen angemeldet werden können. Die Aussicht auf eine spätere Quote ist in solchen Fällen regelmäßig äußerst gering. Für viele Gläubiger bedeutet dies leider, dass Forderungen wirtschaftlich weitgehend ausfallen können.
Was sollten betroffene Kunden jetzt tun?
Zunächst sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Angebote und die gesamte Korrespondenz mit dem Unternehmen. Außerdem sollte geprüft werden, ob eventuell Ansprüche gegen Dritte bestehen, beispielsweise gegen Versicherungen, Vermittler oder andere Vertragspartner.
Was gilt für Kunden, die bereits hohe Anzahlungen geleistet haben?
Diese Kunden sollten ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren. Auch wenn die Chancen auf eine Rückzahlung häufig gering sind, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. In bestimmten Konstellationen können sich weitere Anspruchsmöglichkeiten ergeben.
Können Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas unternehmen?
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wer größere Summen investiert hat, sollte die Vertragsunterlagen prüfen lassen. Gegebenenfalls kommen Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Schritte in Betracht. Pauschale Aussagen sind hier jedoch nicht möglich.
Ist die Gesellschaft damit automatisch gelöscht?
Nein. Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht automatisch die sofortige Löschung des Unternehmens. Allerdings ist die Entscheidung regelmäßig ein deutlicher Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Probleme der Gesellschaft.
Ihr wichtigster Rat?
Verbraucher sollten nicht resignieren, sondern ihre individuelle Situation prüfen lassen. Auch wenn die Ausgangslage schwierig ist, können je nach Vertragsgestaltung und Einzelfall noch Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen lassen
Die Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld markiert für die Solar-LION GmbH einen weiteren schweren Einschnitt. Da das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde, stehen Gläubiger vor besonderen Herausforderungen.
Für betroffene Kunden bedeutet dies vor allem, ihre Unterlagen vollständig zu sichern und mögliche Ansprüche sorgfältig prüfen zu lassen. Gerade bei Photovoltaikprojekten, bei denen häufig erhebliche Anzahlungen geleistet werden, kann eine frühzeitige rechtliche Bewertung sinnvoll sein.
Der Fall zeigt erneut, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Teilen der Solarbranche für Verbraucher erhebliche Risiken mit sich bringen können. Wer betroffen ist, sollte die Situation nicht auf sich beruhen lassen, sondern mögliche rechtliche Optionen zeitnah prüfen.
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